Erstellt am 07.04.2008 um 20:25 Uhr von BRV4U
Hallo alex22kmk,
ich kann jetzt nicht den passenden § zitieren, aber im BetrVG steht, dass ein BR-Mitglied gegenüber einem Mitarbeiter der gleichen Berufsgruppe wegen seiner Betriebsrat-Zugehörigkeit nicht benachteiligt (oder übervorteilt) werden darf. Guckst Du BetrVG. Good Luck !
Erstellt am 07.04.2008 um 20:31 Uhr von nicoline
§ 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
(4) 1 Das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats darf einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung
der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher
beruflicher Entwicklung.
2 Dies gilt auch für allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers.