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variable vergütung /posting von packer

K
katti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo packer und mitleser,

ich hoffe, von euch kann mir jemand sagen, welches urteil packer im posting variable verfütung hier zitiert. denn es wird meiner gf nicht reichen, wenn ich sage, dass das folgende geurteilt wurde, ich jedoch nicht weiss, um welches urteil es sich nun handelt. das urteil ist genau das, was wir benötigen ! danke vorab !!!

...Der Betriebsrat kann nicht – wie sich mittelbar aus § 83 BetrVG ergibt – die Vorlage der gesamten Personalakte verlangen. Der Arbeitgeber kann aber nicht den Einblick in Unterlagen, die die Durchführung von Betriebsvereinbarungen betreffen, dadurch verwehren, dass er sie zur Personalakte nimmt. So ist allgemein anerkannt, dass im Einzelfall der Arbeitgeber konkrete Informationen auch aus der Personalakte erteilen muss, wenn diese Informationen für die Aufgabenerfüllung des Betriebsrats erforderlich sind. Das Persönlichkeitsrecht des einzelnen Arbeitnehmers ist hinreichend dadurch geschützt, dass die Mitglieder des Betriebsrats gemäß § 79 BetrVG zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Gegenüber dem kollektivrechtlich begründeten Einsichtsrecht des Betriebsrats haben die Individualinteressen des Arbeitnehmers zurückzutreten.

4.16504

Community-Antworten (4)

P
packer

30.11.2005 um 20:29 Uhr

hi katti,

wo brennts denne? die urteile sind unten am text angehängt. einmal ein LAG und dann diverse BAG urteile. die kannst du entweder googeln oder aber direkt bei der BAG seite nachschlagen, soweit sie nicht vor 2000 gesprochen wurden... deine ursprungsfrage finde ich übrigends auch nich mehr hier, hast du hier einen neuen strang aufgemacht? gib noch mal ganz genau durch, was du möchtest und ich werde mein allerbestes tun für dich :)

gruß, packer

K
katti

01.12.2005 um 10:12 Uhr

hi packer, brennen tut´s an allen ecken und enden :-)

danke, dass du geantwortet hast - mein problem ist nämlich , dass die von dir genannten urteile vor 2000 gesprochen wurden und ich sie beim googlen daher nicht gefunden habe. ich gehe ganz stark davon aus, dass meine gf sich nicht mit nennung des urteils zufrieden gibt, sondern garantiert auch das gesamte urteil sehen möchte. "deine" urteile lauteten: BAG 17.2.1983 – 6 ABR 33/81; BAG 20.12.1988 – 1 ABR 63/87; BAG 20.12.1988 – 1 ABR 63/87 = BB 1989, 1268 = DB 1989, 1032 kannst du mir sagen, wie ich an die urteilstexte komme ??? das würde mir sehr helfen. Herzlichen dank und grüße aus dem norden, katti

P
packer

01.12.2005 um 11:57 Uhr

hi katti,

ich bin grade nicht an meinem br rechner und kann hier nicht suchen. aber mal was anderes. wieso läßt du deinen arbeitgeber nicht danach suchen? du hast die vorarbeit geleistet, soll er doch das gegenteil beweisen. solange er das nicht kann, bist du doch auf der sicheren seite :)

bis heute abend gegen 19:30!

gruß, packer

K
katti

01.12.2005 um 13:37 Uhr

hi packer, hm, das sagst du so einfach...das ist mit meinen herren nicht sooo einfach :). ausserdem habe ich auch selbst gerne etwas "in der hand". wenn es aber ein riesen-aufwand für dich ist, dann ist es nciht so tragsich und dann dürfen unsere recht-kollegen sich damit beschäftigen. und 19:30 ?!? ich will dich nicht um deinen feierabend bringen ! grüße, katti

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