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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeiterfassung Betriebsratsarbeit

S
Safira
Jan 2018 bearbeitet

Moin zusammen,

unsere Betriebsleitung möchte eine Zeitaufstellung über unsere Betriebsratsarbeit. Meine Frage:

Als gesamt abgeben oder für jedes einzelne Mitglied aufführen. Was ist Pflicht?

Liebe Grüße

2.218023

Community-Antworten (23)

A
AlterMann Akzeptiert

22.06.2016 um 00:30 Uhr

Hallo safira, mir ist noch nicht klar, was genau von Eurer BL gewünscht wird.

Möglicherweise ist sie ja mit allgemeinen Informationen zufrieden, um im Voraus besser planen zu können. ("BRM A und B haben in unserem Gremium spezielle Aufgaben übernommen. Sie werden zusätzlich zu den regelmäßigen BR-Sitzung geschätzte 3 Stunden/Woche zusätzlich für den BR tätig sein, und zwar vorwiegend dienstags nachmittags. Die BRM C und D vertreten sich gegenseitig bei der Kontrolle der Schichtpläne und brauchen dafür jeweils 4 Stunden im Monat. BRM C ist mit der Handhabe der Dienstplansoftware noch ungeschult und braucht in der Einarbeitungsphase von ca 3 Monaten noch jeweils eine Stunde zusätzlich. Nicht langfristig planbar sind für uns Zeiten für die Begleitung bei Mitarbeitergesprächen, für Rückfragen bei Beschwerden, für die Recherche zu arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und ähnlichen Angelegenheiten. Da es hier auf die Präferenzen der Kollegen und die aktuelle Situation im Betrieb ankommt, können wir hier auch nicht annähernd einen Zeitaufwand nennen oder auch nur mitteilen, wer aus dem BR für solche Tätigkeiten in Anspruch genommen wird." - Dann könnte man zum Zeitbedarf auch noch die Seminare nennen, soweit deren Bedarf schon absehbar ist.

Wir gehen in manchen Fällen von uns aus auf den AG zu und teilen ihm mit, dass ein BRM wegen der Übernahme von Aufgaben voraussichtlich mehr Zeit benötigen wird und dies im Schichtplan berücksichtigt werden sollte. Wenn das BRM von vorneherein gar nicht erst eingeplant wird, reduziert das den Ärger im betroffenen Team erheblich.

Solange die Angaben so allgemein gehalten sind, sind die Belange des BR nach meiner Einschätzung nicht berührt, machen die Zusammenarbeit aber möglicherweise deutlich geschmeidiger.

Hallo safira, bei mir erscheint der Button "antworten" nicht mehr, deshalb hier meine Antwort: Ich würde die Zeiten für den BR pauschal angeben. Wenn dem AG das nicht genügt, dann kann er Euch sicher mitteilen, aus welcher Anspruchsnorm heraus er das Recht auf weitergehende Informationen hat.

M
Moreno

21.06.2016 um 10:33 Uhr

Naja Pflicht???

Wir machen es so, dass die Dienstplaner eine halbjährliche Aufstellung bekommen wo die Termine und voraussichtliche Dauer für BR und BA Sitzungen drin stehen. Dann kommen die Betriebsversammlungen die Termine und Dauer kennen sie selber. Wann sich einzelne BRM für Extra Betriebsratsarbeit abmelden oder auf Seminar sind, kann ja der Vorgesetzte festhalten und an die Betriebsleitung weitergeben. Dann können sie alles zusammenrechnen und haben ein Ergebnis :-) diese Arbeit können sie natürlich nicht aufs BR Gremium abschieben mangels Direktionsrecht!

S
Safira

21.06.2016 um 10:41 Uhr

Unsere BL möchte das pro Woche haben. Das wir die Zeiten mitteilen müssen ist klar, nur ob von jedem BR Mitglied einzeln oder als gesamt BR. Können wir es ablehnen: a. pro Woche die Zeiten mitzuteilen b. von jedem einzelnen BR Mitglied

M
Moreno

21.06.2016 um 10:55 Uhr

Ihr (das BR Gremium) braucht Eurer BL Garnichts mitteilen! Fragt sie doch mal nach der Rechtsgrundlage für diese Forderung!

T
titapropper

21.06.2016 um 11:07 Uhr

Beim ArbG für notwendige BR- Arbeit abmelden, nach Beendigung wieder anmelden; die Zeiten notieren kann er allein! Euer BL kann doch schreiben- oder?

C
Challenger

21.06.2016 um 13:27 Uhr

Tach auch.

In Ergänzung zu moreno und titapropper :

Sehe ich ähnlich. Denn wenn der AG von Euch verlangt, den zeitlichen Aufwand der BR-Tätigkeit darzulegen, läuft die auf eine Kontrolle der Betriebsratsarbeit hinaus.

T
ThreeCheeseHigh

21.06.2016 um 14:45 Uhr

Bevor ihr euch hier in Selbstsicherheit gegenseitig hochschaukelt, versucht euch den Fall der Kollegin Kornelia Hillburger mal anzuschauen. So furchtbar eindeutig wie hier geschildert ist es beileibe nicht. Rechtsgrundlage ist §37 Ans.2 BetrVG "...soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist" und das, so hat das ArbG FfO festgestellt, darf der AG sehr wohl prüfen (leider) Ich dachte ich erwähne es mal, bevor es hier ein böses erwachen wegen gekürzter Löhne gibt.

S
Safira

21.06.2016 um 15:05 Uhr

Erst einmal vielen Dank an Euch alle für Eure Bemühungen.

Hast Du (ThreeCheeseHigh) bitte mal einen Link zur Kornelia Hillburger. Habe nichts gefunden. Die Frage lautet jetzt:

Darf die BL die Zeiten jedes einzelne Mitglied prüfen oder nur die Zeiten der gesamten BR- Mitglieder? (3)

T
titapropper

21.06.2016 um 15:18 Uhr

Ja- würde mich auch mal interessieren. Außer das ein Termin beim ArbGericht in FF0 Monat August 2015 anberaumt, war findet man bei Google nichts. Wie ist es denn ausgegangen?

T
ThreeCheeseHigh

21.06.2016 um 17:12 Uhr

Der Ball liegt inzwischen beim LAG, vor dem ArbG war Frau Hillburger überwiegend unterlegen. Worauf ich eigentlich hinaus wollte, es ist relativ riskant, sich einfach zu verweigern und zu sagen "muss ich nicht tun". Das Resultat kann dann eben auch mal für eine gewisse Zeit Lohn bis zur Pfändungsfreigrenze sein. Das sollte man wenigstens einkalkulieren und sich leisten können. Einen Link gibt es leider nicht, auch die IGM bzw. die DGB Rechtsschutz waren relativ überrascht über den Ausgang. Frau Hillburger sollte dem Gericht detailiert darlegen, was sie in den angegebenen Zeiträumen an BR - Arbeit verrichtet hat. Der AG, so das ArbG, muss prüfen können, ob es sich tatsächlich um erforderliche BR Arbeit gehandelt hat. Das war für sie (und um ehrlich zu sein sehe ich das genauso) eben auch die Recherche im Internet, das Kopieren von während der BR-Sitzung, bzw. in Vorbereitung darauf, benötigter Unterlagen etc. Sowas notiert sich kein Schw... minutiös - ich jedenfalls tue das nicht. Das ArbG hat das anders gesehen, auch wenn es Frau Hillburger, die ja selbst ehrenamtliche Richterin und Betriebsratsvorsitzende ist, einen weiten Ermessensspielraum zugestanden hat was erforderlich ist. Auf Nachfrage musste Sie sagen können, was diese Arbeiten im einzelnen ausgemacht hat.

G
gironimo

21.06.2016 um 17:23 Uhr

unsere Betriebsleitung möchte eine Zeitaufstellung über unsere Betriebsratsarbeit.<

Sie möge sich an die Vorgesetzten werden, bei denen sich die Betriebsräte regelmäßig ab- und anmelden.

M
Moreno

21.06.2016 um 17:47 Uhr

Na Dreikäsehoch ich glaub eher Dein Ball sollte mal ein wenig flacher gehalten werden!

,,Frau Hillburger sollte dem Gericht detailliert darlegen, was sie in den angegebenen Zeiträumen an BR - Arbeit verrichtet".

Was hat das damit zu tun, dass das Betriebsratsgremium nicht verpflichtet ist irgendwelche Zeiten festzuhalten?

T
ThreeCheeseHigh

21.06.2016 um 17:59 Uhr

Versuch ruhig!

Aber zuerst versuch s mal mit ein wenig Logik, eventuell bist du ja lernfähiger als es dein Post vermuten lässt.

Wie hätte das Gericht Frau Hillburger auffordern können darzulegen was sie in den als BR-Arbeit deklarierten Zeiten im einzelnen getan hat, wenn Frau Hillburger nicht einmal verpflichtet gewesen war die Zeiten überhaupt festzuhalten? Du bist verpflichtet dich an und abzumelden und du musst auf Nachfrage sagen können was du gemacht hast. Und noch schlimmer, die Zeiten müssen sogar nachvollziehbar sein. Von mir aus kannst du das auch lassen, aber hinterher bitte nicht weinen.

M
Moreno

21.06.2016 um 18:07 Uhr

Soviel kapieren tust Du aber nicht oder?

Es geht einmal darum, dass der AG von einem einzelnen BRM verlangt nachzuweisen wann er Betriebsratstätigkeit gemacht hat. Das steht hier aber garnicht zur Debatte sondern nur ob das Gremium verpflichtet ist die BR Zeit zu dokumentieren und an die BL weiter zu leiten. Und das ist es nicht!!!!!

T
ThreeCheeseHigh

21.06.2016 um 18:14 Uhr

Echt jetzt, du kleines Würstchen magst gerne persönlich werden? Niedlich

Wie schon erwähnt, du darfst tun und lassen was du willst, nur hinterher bitte nicht weinen.

Du wirst im Zweifel, spätestens vor Gericht, nachweisen müssen. Find dich damit ab oder lass es.

Welche Gefahr evtl (sicher nicht bei jedem AG) droht habe ich erwähnt. Sich einfach hinzustellen und zu blocken kann ziemlich schmerzhaft werden.

M
Moreno

21.06.2016 um 20:53 Uhr

Na du hast ja wohl überhaupt keine Ahnung du hirnloses etwas! So das war jetzt persönlich! ;-) spielst Dich hier auf und faselst irgend einen Blödsinn!

T
ThreeCheeseHigh

21.06.2016 um 21:18 Uhr

In deinem sinnfreien Geschreibe ist dir nichtmal aufgefallen, dass ich den Fall als solches mit keinem Wort bewertet habe sondern lediglich darauf hingewiesen habe was passieren könnte wenn man zu sehr mit dem Kopf durch die Hand will und einen AG vor sich hat, der die Herausforderung annimmt. Hätte ich den Fall bewerten wollen, hätte ich als erstes mal nachgefragt ob die BRM sich in diesem Betrieb überhaupt für erforderliche Betriebsratsarbeit abmeldem und zurückmelden müssen oder nicht. Ein für die Bewertung nicht ganz unwesentliches Detail, dass du in all deiner Sachlichkeit und Weisheit bis jetzt überhaupt noch nicht abgefragt hast. Genau genommen ist das sogar das entscheidende Detail für die Beantwortung der Frage.

P
Pjöööng

21.06.2016 um 21:26 Uhr

Ich genieße es immer wieder wenn solche Koniferen des Arbeitsrechts die Argumente der anderen Seite jeweils mit einer solchen chirurgischen Präzision zerlegen.

Ich geh mal kurz Nachos und Dips holen...

D
DummerHund

21.06.2016 um 21:45 Uhr

@ThreeCheeseHigh

Ganz gewiss ist dies nicht das entscheidende Detail in der Frage. Diese Frage hat nämlich das BetrVG beantwortet. Denn dieses besagt eindeutig das jedes BRM sich ab zu melden hat. Ist eine Freistellung nicht vom BR fest gelegt,oder aber Aufgrund einer vorherigen Absprache mit dem AG nicht so vereinbart,stellt jedes BRM sich selber in dem Sinne frei....von dem Moment an wo er dem Vorgesetzten oder AG zeit des abmeldens übermittelt. Die Freistellung endet mit dem sich wieder anmelden auf dem Arbeitsplatz. Dies ist dan eine individuelle Sache eines Einzelnen und nicht die des Gremiums. Notiert der Vorgesetzte nicht dies angegebenen Zeiten, so ist es sein persönliches Verschulden und muss nicht auf den Rücken des BR als Gremium ausgetragen werden. Tagt ein Gremium als Ganzes oder als Ausschuss wird auch dies dem AG mit geteilt. Notiert er diese Zeiten nicht würde ich sagen , armer AG: Der BR ist keine Personalabteilung.

D
DummerHund

21.06.2016 um 22:08 Uhr

...oder aber wie der lesende Dinge versteht und interpretiert. Bin nu leider raus für Heute.

E
Ernsthaft

21.06.2016 um 23:25 Uhr

@ThreeCheeseHigh

„Dann frag ich mich, was das BAG manchmal faselt.“ Warum fragst du dich das?

Es faselt schon richtig, man muss es nur auch verstehen. Auch die dort erwähnte Dokumentationspflicht.

Denn diese bezieht sich auch nur auf den nachträglich zu nennenden Zeitraum und keineswegs auf eine Dokumentation der durchgeführten Tätigkeiten.

Ein BRM hat sich ab- und wieder anzumelden – ob das durch ihn selbst oder durch Dritte geschieht, ist nebensächlich (sieht zumindest das BAG so) – und hat grob den Grund der Tätigkeiten anzugeben. Hier ist vieles möglich und hängt auch von der Fantasie des Einzelnen ab. Keinesfalls muss er diese im Einzelfall ausführlich dokumentieren. Auch nicht vor einem Arbeitsgericht.

Nach dem BetrVG hat hier jedes BRM einen Ermessensspielraum, der ihm genommen würde, müsste er alles haarklein offenbaren. Das sieht in vielen hierzu ergangenen Entscheidungen, auch das BAG so.

Insofern dürfte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder im Fall „Kornelia Hillburger“, sollte sie denn wirklich so wie hier geschildert ergangen sein, was ich aber stark bezweifle, da selbst die IGM Brandenburg hierzu ein Schweigegelübde abgelegt zu haben scheint, vor keiner nachfolgenden Instanz bestehen.

Eine Dokumentationspflicht der Betriebsratstätigkeiten seiner Mitglieder, kann für das Gremium schon deshalb nicht bestehen, da hierdurch dann eine Einflussnahme (Kontrolle, Rechenschaft) auf die eigenverantwortliche Wahrnehmung des Amtes des Einzelnen einherginge.

Auch sollte man nicht generell etwas Schwarz mahlen, wo eine Vielzahl von Farbschattierungen möglich sind.

S
Safira

22.06.2016 um 07:52 Uhr

Hallo alter Mann,

wir haben feste Sitzungszeiten. Zur Zeit öfters mal kleine um Probleme zu besprechen die kurzfristig anfallen, wie z.B. jetzt aktuell ein Mobbing Vorwurf. Wir melden uns zwar jedes mal ab wenn wir Betriebsratsmäßig unsere Arbeit unterbrechen. Der Chef möchte pro Woche unsere Zeitaufwand den wir für den BR aufwenden mitgeteilt bekommen. Darauf hat er einen Anspruch.

Wir sind ein Gremium bestehend aus 3 Mitgliedern. Hat er Anspruch auf eine Zeiterfassung für jedes einzelne Mitglied oder reicht es ihm nur den gesamten Zeitaufwand pro Woche für die BR Arbeit mitzuteilen?

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