unsere Betriebsleitung möchte eine Zeitaufstellung über unsere Betriebsratsarbeit.
Meine Frage:
Als gesamt abgeben oder für jedes einzelne Mitglied aufführen.
Was ist Pflicht?
Liebe Grüße
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte