Hallo Kollegen und Kolleginnen,

Dir Gl hat denn BR einen Anhörung zur Arbeitsanweisungen zum Thema Tagen von Arbeitsschuhen eingereicht.
Dieser hat der BR auch zugestimmt.
Jetzt vordere die GL das der BRV auf dieser Arbeitsanweisungen mit unterschreibt.
Grund könnte sein das der BR die GL auf seine Bedenken zu dieser Arbeitsanweisungen eingeräumt hat.
Hier der Text.

Mir (Mitarbeiter) ist bekannt, dass Firma für den Fall dass die Schuhe bei Dienstbeginn (tägliche Arbeitsaufnahme ) nicht zur Verfügung stehen, das Arbeitsangebot so lange ablehnen kann, bis die Arbeitsschutz Kleidung vorhanden ist.
Eine Arbeitszeit Vergütung besteht für diesen Fall nicht.
Ich wurde auch darüber informiert, dass Firma Lohnfortzahlung verweigern wird, wenn infolge Nichtbeachtung der Tragepflicht von Sicherheitsschuhen und Veränderungen des Baumaterialien ( kein zugelassenes Einlagensystem oder/und keine zugelassene schuhtechnische Veränderungen ) ein Arbeitsunfall entsteht.

Es geht um das Tragen von Geschlossenen Schuhe, die fest am Fuß sitzen sollen im geschlossenen Kassenbereich.
Also die Mitarbeiter kassieren nur !!!

Solte oder muss der BRV mit auf dieser Arbeitsanweisungen unterschreiben ?
Welcher Paragraph regelt das Recht ?
Was sind eure Meinung über diese Arbeitsanweisungen?

Vielen Dank für die Antworten und Anregungen.