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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auswahlentscheidung gegen einen freisgestellten BR

E
emree
Jan 2018 bearbeitet

Folgendes Problem!!! ich hoffe ihr könnt mir helfen. ich bin freigestellter stellv. BR seit oktober 2015, ich habe mich auf eine stelle beworben und mit 80,2% den test geschrieben die auswahlentscheidung fiel einen anderen bewerber der 84,4% test geschrieben hat. Als freigestellter BR werde ich nicht benachteiligt?? und wie kann ich eine klage gegen die auswahlentscheidung angehen?? Auswahlrichtlinien haben wir nicht dieser test hat auch kein abschlag. bitte um eure Hilfe.

Gruß emre

1.11906

Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

20.06.2016 um 11:46 Uhr

Kannst Du das vielleicht auch so schreiben, dass man das verstehen kann?

Wieso bewirbt sich ein freigestelltes BRM auf eine offene Stelle?

Was ist das Problem wenn der bessere Bewerber bevorzugt wird?

G
gironimo

20.06.2016 um 12:08 Uhr

Verstehe ich jetzt auch nicht so ganz.

Ansatzpunkt wäre ja höchstens das Beurteilungssystem in Zweifel zu ziehen, da dieses ja zur Personalantscheidung beiträgt und eben nicht mitbestimmt worden ist.

Da kann z.B. der BR (nicht Du allein) bei der § 99-Anhörung einen Widerspruch formulieren; oder Ihr fordert eine BV zu den Grundsätzen.

Außerdem könntest Du eine Beschwerde nach § 85 BetrVG beim BR einreichen.

Aber - macht es Sinn? Willst Du zurück aus der Freistellung - und auf eine Stelle, auf der der AG lieber jemanden anderes sieht?

Ich würde jedenfalls nicht gleich an Klage denken - suche erst einmal den Dialog im Betrieb.

E
emree

20.06.2016 um 12:36 Uhr

sorry bin frisch in solchen sachen. ich möchte freigestellt bleiben, möchte aber ebenfalls diesen titel haben der auch eine höhere Vergütung hat und seit dem ich freigestellt bin bekomme ich nicht mehr das gleiche Lohn. das heißt das ich keine überstunden machen kann, das ist schon eine hohe summe an geld was mir fehlt. diese Stelle hatte ich mal für ein paar wochen übernommen wegen krankheitsfall ich denke auch das die auswertung der Test nicht so seine richtigkeit hatte. Der Dialog im Betrieb ist nicht so gut.

Danke im voraus

C
celestro

20.06.2016 um 17:34 Uhr

Ich denke, Deine Bewerbung macht überhaupt keinen Sinn. Denn es wäre eine verbotene Begünstigung, Dir plötzlich einen anderen Titel zu verpassen, wenn Du derzeit freigestellter BR bist.

ABER ... es läuft anscheinend bei Dir schon falsch, was seit Deiner Freistellung gelaufen ist:

Zitat: "Die Vergütungsfortzahlungspflicht gilt auch für vollständig nach § 38 BetrVG freigestellte Betriebsratsmitglieder. Weiter zu gewähren ist diejenige Vergütung, die der Arbeitnehmer ohne die erfolgte Freistellung als Mitglied des Betriebsrats erzielt hätte. Dazu gehören alle Vergütungsbestandteile, die das Betriebsratsmitglied erhielte, wenn es nicht freigestellt wäre, somit auch die Vergütung für Mehrarbeit, die ohne die Freistellung angefallen wäre (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2000 – 9 AZR 508/99 – zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 96, 344; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 38 Rn. 87; Thüsing in Richardi BetrVG 14. Aufl. § 38 Rn. 54)."

R
RoterFaden

24.06.2016 um 14:01 Uhr

@Celestro: Zitat: "Die Vergütungsfortzahlungspflicht gilt auch für vollständig nach § 38 BetrVG freigestellte Betriebsratsmitglieder. Weiter zu gewähren ist diejenige Vergütung, die der Arbeitnehmer ohne die erfolgte Freistellung als Mitglied des Betriebsrats erzielt hätte. Dazu gehören alle Vergütungsbestandteile, die das Betriebsratsmitglied erhielte, wenn es nicht freigestellt wäre, somit auch die Vergütung für Mehrarbeit, die ohne die Freistellung angefallen wäre (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2000 – 9 AZR 508/99 – zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 96, 344; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 38 Rn. 87; Thüsing in Richardi BetrVG 14. Aufl. § 38 Rn. 54)."

Finde ich sehr spannend, deshalb muss ich da nochmal nachbohren: AN hat vorher z.B. 43 Std. gearbeitet, jetzt als BR z.B. nur noch 38 Std. Ist das keine Vorteilnahme, wenn er für diese jetzt wenigeren Stunden mehr bekäme? BR ist ja ein Ehrenamt...

C
celestro

24.06.2016 um 15:32 Uhr

dazu kann man nicht einfach "ja / nein" sagen. Woher soll den das zusätzliche Geld kommen ? Also wenn ein AG deutlich machen kann, daß er der "normalen" Gehaltsentwicklung eines solchen ANs gefolgt ist ....

Aber gut, normalerweise könnte ich mir auch nicht vorstellen, wie jemand aus 43 Std. nur noch 38 Std., aber mit mehr Gehalt als bei den 43 Std. machen sollte.

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