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Umgehung der BR-Rechte?

V
vorwärts
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben eine Einstellung eines Kollegen (L) auf einer unbefristeten Stelle verweigert, da die Auswahlentscheidung zu einer Benachteiligung gegenüber einem anderen Kollegen (S) von uns führen würde. Beide Kollegen haben bisher einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der zu Ende des Jahres ausläuft. Beide Kollegen haben sich ebenfalls auf die unbefristete Stelle beworben. Nun soll aber Kollege L den Zuschlag erhalten und Kollege S nur eine weitere zweckbefristete Vertragsverlängerung. Das geht aber, wie bereits geschrieben, nicht, da mit dieser Entscheidung eine Benachteiligung gegenüber Kollegen S vorliegen würde (die Begründung hier auszuführen, würde hier den Rahmen sprengen, deshalb muss das so reichen).

Der normale Weg wäre ja nun, dass der AG sich die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen würde. Diesen Weg geht der AG aber nicht, da er gesagt hat, entweder bekommt der Kollege L die Unbefristung, oder gar keiner der Beiden. So haben wir nun also die Mitteilung bekommen, dass die unbefristete Stelle nicht mehr vorliegt und der Vertrag des Kollegen L auch nur wieder zweckbefristet verlängert werden soll.

Ich empfinde das als Hintergehung der BR-Rechte. Kann der AG einfach so agieren? Entweder liegt ein Grund für eine Befristung vor, oder eben nicht. Dadurch, dass der BR entfristen wollte, ist doch ein Grund eigentlich nicht mehr gegeben, oder?

Wie kann man hier weiter vorgehen??

1.499028

Community-Antworten (28)

V
vorwärts

23.11.2015 um 20:41 Uhr

Sorry, im letzten Satz muss es heißen:

Dadurch, dass der Arbeitgeber entfristen wollte, kann doch ein Befristungsgrund nicht mehr vorliegen, oder?

G
Globus

23.11.2015 um 20:53 Uhr

Also mal ehrlich - welchen wirklichen Grund der Zustimmungsverweigerung hattet ihr nach 99? Nachtrag: Eine sachgrund begristung findet ein AG immer...

D
DummerHund

23.11.2015 um 20:57 Uhr

Ich verstehe gerade nicht so recht was ihr überhaupt wollt. Die anstehende Einstellung des Kollegen L wiedersprecht ihr das es eine Benachteiligung gegenüber Kollege S wäre. Was wäre aber wenn der AG euch eine beabsichtigte Einstellung des Kollegen S vorgelegt hätte? Hättet ihr dann auch wiedersprochen weil es eine Benachteiligung gegenüber Kollegen L gewesen wäre?

G
Globus

23.11.2015 um 20:58 Uhr

Aber Glückwunsch, ihr habt es geschaft ein sicheres Arbeitsverhältnis zu verhindern - und ein weiteres unsicheres zu schaffen... und ein weiteres beizubehalten...

Na, da habt ihr ja richtig was geschafft...

V
vorwärts

23.11.2015 um 21:02 Uhr

Kollegen L sollte seinerzeit auf Wunsch der GF in unserem Unternehmen untergebracht werden. Der damalige BR hat das Spielchen mitgemacht und sich von der GF zusichern lassen, dass durch dessen Einstellung aber keine Benachteiligung für länger beschäftigte Kollegen mit gleichen Tätigkeiten entstehen darf. Mit Entfristung des Kollegen L und weiterer Befristung des Kollegen S (der übrigens länger im Unternehmen ist, als Kollege L) entsteht aber ein Nachteil gegenüber Kollegen S.

A
AlterMann

23.11.2015 um 21:04 Uhr

Hallo vorwärts,

das war ein klassisches (und vermutlich vorhersehbares) Eigentor.

Der AG muss gar nichts. Ihr habt ihm gesagt, dass Ihr der Einstellung von L widersprecht. Das hat er akzeptiert. Ihr habt aber keine Möglichkeit, die Einstellung von S. zu erzwingen. Es ist seine Entscheidung, die offene Stelle wegfallen zu lassen. Das kann er machen, wann er will. Und warum er das gemacht hat, wisst Ihr auch...

G
Globus

23.11.2015 um 21:05 Uhr

Warum? Haben sie einen gleichen Arbeitsplatz? Warum ist es eine Benachteiligung wenn der AG meint, dass der eine Kollege als erstes entfristet werden soll, weil vielleicht "leistungsstärker"?

Nachtrag: Und nochmals, wie habt ihr die Benachteiligung begründet? Ausschließlich wegen der längeren Betriebszugehörigkeit?

Warum wird er dann benachteiligt? Er hat soch keine Nachteile, wenn der Sachgrund nicht unmittelbar weg fällt...???

A
AlterMann

23.11.2015 um 21:09 Uhr

Hallo vorwärts, hatte Deine Antwort noch nicht gelesen. Ihr könntet natürlich Euren AG erläutern, woher Eure ablehnende Haltung kommt (falls er es noch nicht weiß). Und Ihr könntet im Monatsgespräch thematisieren, was die Zusicherungen des AG wert sind.

D
DummerHund

23.11.2015 um 21:10 Uhr

Ein entgangener Vorteil bedeutet nicht automatische einen erlittenen Nachteil. Beim nächten mal die Einstellung erst durchwinken und dann versuchen aktiv zu werden. In dem Fall hier dürfte der Kuchen gegessen sein.

V
vorwärts

23.11.2015 um 21:12 Uhr

Als Eigentor betrachte ich das nicht. Fakt ist, dass der AG sich nicht an Zusagen hält und das ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung. Deshalb frage ich mich, was man als BR machen kann..

G
Globus

23.11.2015 um 21:19 Uhr

doch, es war sozusagen ein "Eigentor", weil ihr habt nichts gutes, sondern was schlechtes erreicht... Bei jeder Entscheidung, die ein BR fällt, sollte sehr gut darüber nachgedacht werden - eine so genannte Entscheidungsmatrix mit den passenden Fragen sollte dabei echt gute Dienste leisten...

Ihr müßt immer hinterfragen, was ist das Interesse des AG und was ist das Interesse des BR... Es ist mitunter so, dass sich beides gar nicht so weit entfernt dar stellt - nicht fragen was will der AG, sondern fragen was sein Interesse ist hilft wirklich...

Dann entwickelt eine Entscheidungsmatrix - das könnt ihr bewirken, wie leicht, was nciht wo lohnt es sich zu kämpfen wo nciht...

Hättet ihr das gemacht, dann wäre eure Beschluss anders ausgefallen und hätte was positives bewirkt...

Selbstverständlich hättet ihr dem anderen Kollegen weiterhin beistehen können - da gibt es multible Möglichkeiten...

Aber wohl gemerkt, ihr müßt herausfinden, was das wirkliche Interesse des AG ist...

D
DummerHund

23.11.2015 um 21:22 Uhr

In dem Fall kann der BR nichts mehr machen. Im Rahmen seiner Vertragsfreiheit kann der AG mit Leuten Arbeitsverträge abschliessen wie es ihm gefällt oder es aber auch lassen. Der BR muss sich hingegen sein tun und handeln drei mal überlegen. Was Zusagen Betrifft oder nicht. Millionen MA haben auch schon versprochen den Betrieb nicht zu beklauen und haben es dann doch getan. Kollege L war von Anfang an schon Wunschkandidat des AG. Ihr habt hier gar keine Chance irgendwaszu machen.

V
vorwärts

23.11.2015 um 21:27 Uhr

Aber zumindest haben wir eine Gleichbehandlung erzielt. Beide haben weiterhin einen Vertrag mit der gleichen Befristungsdauer. Alles andere hätte die Belegschaft auch nicht verstanden - wenn der BR solche Mauscheleien der GF unterstützt.

G
Globus

23.11.2015 um 21:30 Uhr

super Erfolg!!! Anders wird ein schuh draus... Dem einen das gönnen und für den anderen das gleiche bewirken...

Aber egal... macht wie ihr wollt... wenn es für euch darum gehen sollte, dass alle gleich behandelt werden und einige Nachteile dadurch erhalten - und eure Kolleginnen und Kollegen euch deshalb gewählt haben, dann ist doch alles gut... warum fragste dann hier?

D
DummerHund

23.11.2015 um 21:40 Uhr

Aus Sicht von Kollege L, oder aus Sicht von Kollege S ? Oder aber aus Sicht des BR?

Letzterer sollte seine eigene Arbeit nie selbst bewerten.

G
Globus

23.11.2015 um 21:43 Uhr

Oh, da bin ich anderer Meinung, jeder BR sollte seine Arbeit selbst bewerten - aber wie ich sagte, auf grund der zuvor gesetzten Ziele...

D
DummerHund

23.11.2015 um 21:47 Uhr

Dann lassen wir das mal so stehen.

V
Vorwärts

23.11.2015 um 22:21 Uhr

Dann gebt mir doch für das nächste Mal einen Tipp. Wie hätte ich für Kollegen S auch eine Entfristung bewirken können, wenn ich der Entfristung von Kollegen L bereits zugestimmt habe?

G
Globus

23.11.2015 um 22:55 Uhr

schwierig tipps zu geben, wenn man den den betrieblichen alltag nciht kennt... aber vieles ist möglich - keine neueinstellung, richtlinien erstellen, überstunden ablehnen, usw usw usw - es ist vieles und einiges möglich - aber ohne kenntnis der betrieblichen Situation, kann man hier keine nun plus ultra Lösung mitteilen - euer ansatz war dennoch der denkbar schlechteste...

J
Jakarta

24.11.2015 um 15:39 Uhr

Nun kanzelt den BR mal nicht so ab. Rein rechtlich gesehen, hat er auch vollkommen korrekt gehandelt.

Natürlich hätte man durch Gespräche mit dem AG versuchen sollen/können, hier eine andere für alle verträgliche Lösung zu finden. Was aber nichts daran ändert, dass ein BR dieses jetzt durch Würfeln oder unter Missachtung der Rechte anderer – denn auch zur Wahrung der Rechte dieser ist er da – eine für diesen Negative Entscheidung trifft, indem er einfach durchwinkt. Ein Verweisen auf eine spätere Behandlung der dann noch vorhandenen Probleme oder offenen Fragen ist auch ein denkbar schlechter Ansatz, der meist auch nicht zum Ziel führt.

Dass dies nicht immer einfach ist, auch unter einen Hut zu bekommen, sieht man ja jetzt hier. Aber auch wenn man manchmal nicht umhin kommt, auch Kompromisse eingehen zu müssen, so sollten diese doch nicht auf dem Rücken der hier betroffenen stattfinden.

Und wenn man diesen Pflichten entsprochen und eine darauf passende Entscheidung getroffen hat, der AG aber in die Trickkiste greift, ist man, auch wenn man es eigentlich nicht möchte, schnell beim „wie du mir, so ich dir“ und greift sich alles, was einem doch noch zum Ziel führen könnte.

Neben dem Blocken von hier bereits Benanntem wäre dann auch die Verteilung der vormals ja für diesen Arbeitsplatz vorhandenen Arbeit, hier ein Verteilungsthema im Rahmen einer Personalplanung.

„Ein entgangener Vorteil bedeutet nicht automatische einen erlittenen Nachteil.“

Auch das ist wieder so ein Spruch, der meist mit der Realität und spez. mit diesem Fall, rein nichts gemein hat.

Eine unmittelbare Benachteiligung liegt auch immer dann vor, wenn jemand eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation. Auch ein Unterlassen der Einbeziehung anderer hier infrage kommender gehört dazu. Das liest man übrigens in so gut wie jedem Kommentar hierzu.

Geht also mit diesem BR hier nicht so hart um, sondern versucht auch zu verstehen und richtig einzuordnen, was er hier zu erreichen versucht hat.

Denn nichts ist schlechter, als das, was man nicht macht.

V
Vorwärts

24.11.2015 um 19:04 Uhr

Ich danke dir, Jakarta, für deine Einschätzung. Nur noch mal am Rande: Wir haben natürlich mehrere Gespräche mit dem AG geführt und Vorschläge gemacht, wie ein Weg aus unserer Sicht hätte aussehen können. Aber wir trafen nur auf Sturheit und Machtsprüche. So haben wir also die Regelung, die mit Einstellung des Kollegen L getroffen wurde beachtet und zumindest keine Schlechterstellung des Kollegen S bewirkt. Ich denke auch, das ist völlig i.O. Das Thema Personalplanung haben wir auch desöfteren schon versucht ins Leben zu rufen. Es ist nichts zu machen. Es gibt keine.

G
Globus

24.11.2015 um 19:25 Uhr

Witzig ist, warum du nur jakara für seine Einschätzung dankst, das zeigt eigentlich sehr viel über dich und deiner Einstellung zu Verhandlungen - du dankst dem, der dir bestätigt was deine Meinung bist. Anderen Möglichkeiten stehst du anscheinend nciht offen...

Eigentlich hättest du doch allen für ihre Einschätzung danken müssen - immerhin haben sie sich Zeit genommen, sich deinem "Problem" anzunehmen. Ob du deren Meinung akzeptierst, oder nicht, ob du was von denen mitnimmst, oder nicht, das ist alles egal.

Jeder der hier geschrieben hat, wollte dir bei deinem "Problem" helfen - und das sihst du nicht - eigentlich schade...

"Aber wir trafen nur auf Sturheit und Machtsprüche. " na klar, weil ihr nämlich genau so eingestellt wart... Ihr wolltet eure Macht ausspielen - auf dem Gebiet könnt ihr aber nicht mit dem AG mithalten - das hat er euch gezeigt - und ihr habt keine schlechter Stellung bewirkt, sondern ihr habt ein weiteres prikäres Arbeitsverhältnis möglich gemacht!

Und ich persönlich empfinde das nciht als ok - davon aber mal ab...

Euer Fehler war und ist vermutlich noch immer, dass ihr den Sturrkopf habt - auf gleicher Augenhöhe mit dem AG zu argumentieren... - sprich, wenn er Macht ausüben will, wollt ihr es auch, um nicht als klein da zu stehen...Und genau das ist euer Fehler!!!

Und diesen Schuh müßt ihr euch anziehen - ihr habt ein sicheres Areitsverhältnis zu lasten eines AN verhindert, nur weil ihr starrsinnig wart und eurer Seits Macht ausüben wolltet!!!

Dabei bleibe ich...

J
Jakarta

24.11.2015 um 19:43 Uhr

Sorry!!

Aber wenn das jetzt wirklich deine Meinung ist, du auch keine hellseherischen Fähigkeiten besitzt und auch einen Kommentar zum BetrVG nicht nur als Deko benutzt, würde ich mir jetzt einmal ernsthafte Gedanken über den Gesundheitszustand machen.

D
DummerHund

24.11.2015 um 20:49 Uhr

Ich sehe es auch ein Stück weit so wie @Globus. Wenn ich hier folgende Zwei Sätze schon lese. Das Thema Personalplanung haben wir auch desöfteren schon versucht ins Leben zu rufen. Es ist nichts zu machen. Es gibt keine. Dann sagt mir das, der BR sieht Sachen, weiß aber nicht damit um zu gehen wenn der AG argumentiert. Ein Betrieb wo es keine Personalplanung gibt, wäre wie ein Zoo ohne Tiere. Da kannste gleich dicht machen. Und hier kommt @Globus sein geschriebenes ins Spiel. Der BR will sich mit dem AG auf eine Stufe stellen hat sich aber im Vorfeld mangelhaft vorbereitet. Sind einfach die häufigsten Fehler von Gremien die noch nicht all zu viel Erfahrung haben. Der Gedanke des BR ist der Richtige. Nur sollte dieser erst den Weg Asphaltieren bevor er ihn benutzt.

G
Globus

24.11.2015 um 21:01 Uhr

Danke DH, aber das ist nciht nötig - Jakarta versucht doch mit mir das gleiche wie im beschriebenen Beispiel - allerdings mit einem Unterschied - er hat keine Macht über mich, versucht sie aber auszuüben... Er verläßt den Pfad der Sachlichkeit - und aus diesem Grund, nun ja, wenn er so genauso bei seinem AG in Verhandlungen aggiert, wird er wenig erfolg haben. Vielleicht aber, aggiert er hier jetzt so, da er sich in die Enge gefühlt treibt. Ein solches Verhalten obliegt aber eigentlich grundsätzlich den "Machtmenschen".

Seine Meinung um alles was geht zu verteidigen ist manchmal nötig - also wirklich das Maximum erreichen zu wollen, allerdings erschließt mich das hier nicht, weil wir, die Fragen beantworten erreichen ncihts. Es ist also demzufolge völliger Unsinn, hier aus einem angeblichen Machtpotential heraus zu argumentieren oder zu posten...

Wir sollten bei der sachlichen Ebene bleiben und da sollte sich jeder der hier ist auskennen...

V
vorwärts

24.11.2015 um 21:34 Uhr

Ich würde sagen, wir schließen hier dann mal. Mir wird das tatsächlich an der ein oder anderen Stell zu unsachlich und führt auch am eigentlichen Thema vorbei. Ich danke ALLEN, dass sie sich die Zeit zur Beantwortung meiner Frage(n) genommen haben und wünsche jedem für sich und auf/mit seine/r Art und Weise viel Erfolg bei der BR-Arbeit.

D
DummerHund

24.11.2015 um 22:52 Uhr

Dann mal Good look. Und man weiss wo man in Zukunft nicht mehr so bei Antworten drauf eingehen muss.

G
Globus

24.11.2015 um 23:13 Uhr

ja, das dumme ist nur, dann hat hier niemand mehr spaß sich auszutoben ;-)

es wird vielleicht langweilig, aber sehr zielführend - na zumindest meiner Meinung nach...

Das gute ist, hier wird von sehr klugen Menschen dann sachbezogen argumentiert (ich bin dann dabei wohl ziemlich raus...)... aber sei es drum... ich stehe zu meiner Meinung, das ausschließlich sachbezogene Diskussionen, oder ein sachbezogener Meinungsaustausch das wahrlich richtige ist...

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