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Ablehnung von Kurzarbeit und Betriebsbedingte Kündigungen zulässig?

L
littledev
Jan 2018 bearbeitet

Kann der AG betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, selbst wenn der BR Kurzarbeit vorschlägt? In diesem konkreten Fall geht es um erstmal 2 Personen, da Umsatzeinbussen durch den Wegfall eines Kunden bereits zu verzeichnen sind. Es droht in wenigen Monaten mehr Umsatzverlust, da der nächste Grosskunde abzuspringen droht. Das heisst, dann werden weitere Kündingungen folgen. Laut Arbeitgeber kommt würde die Kurzarbeit angeblich nicht bewilligt werden, da man dieses erst bekäme, wenn der akute Verlustfall eingetreten ist. Beisst sich das dann nicht mit der betriebsbedingten Kündigung? ( es steht auch im Raum, einem langjährigen Mitarbeiter ein Jahresgehalt als Abfindung zu zahlen, ist es dann überhaupt zulässig,anderen betriebsbedingt, wohlgemerkt ohne Abfindung fristgerecht zu kündigen ?)

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

16.06.2016 um 00:14 Uhr

Kündigung geht schon. An eurer Stelle würde ich von einer bevor stehenden Betriebsänderung ausgehen, und einen Interessenausgleich und SozialPlan fordern.

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