durch den Wegfall eines Kunden bereits zu verzeichnen sind. Es droht in wenigen Monaten mehr Umsatzverlust, da der nächste Grosskunde abzuspringen droht. Das heisst, dann werden weitere Kündingungen folgen.
Laut Arbeitgeber kommt würde die Kurzarbeit angeblich nicht bewilligt werden, da man dieses
erst bekäme, wenn der akute Verlustfall eingetreten ist.
Beisst sich das dann nicht mit der betriebsbedingten Kündigung?
( es steht auch im Raum, einem langjährigen Mitarbeiter ein Jahresgehalt als Abfindung zu zahlen, ist es dann überhaupt zulässig,anderen betriebsbedingt, wohlgemerkt ohne Abfindung fristgerecht zu kündigen ?)
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