Hallo Leute,

Der §6 Abs.1 TVöD ist sicher hier Einigen bekannt:

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der
Pausen beträgt 40 Stunden. Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage,
aus notwendigen betrieblichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.

Unsere Frage: was sind notwendige betriebliche Gründe? Danke für die Beispiele.

NACHTRAG: Der §6 wurde aus dem TVöD 1:1 in unseren TV Ärzte übernommen.

MfG

nelchen