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Definition: betiebliche Notwendigkeiten

N
nelchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

Der §6 Abs.1 TVöD ist sicher hier Einigen bekannt:

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen beträgt 40 Stunden. Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.

Unsere Frage: was sind notwendige betriebliche Gründe? Danke für die Beispiele.

NACHTRAG: Der §6 wurde aus dem TVöD 1:1 in unseren TV Ärzte übernommen.

MfG

nelchen

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Community-Antworten (4)

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Pappnase

15.06.2016 um 14:55 Uhr

Was sagen die zuständigen Gewerkschaften?

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nelchen

15.06.2016 um 15:02 Uhr

Na wenn ich beim Marburger Bund so schnell Jemanden erreichen würde, müsste ich in diesem Forum nicht auf die Hilfe der hier schreibenden Betriebsratskollegen zurückgreifen.....

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Pjöööng

15.06.2016 um 15:58 Uhr

"notwendig" = "zwingend erforderlich"

Es muss also erforderlich sein um den Betrieb aufrecht erhalten zu können und es darf keine andere geeignete und zumutbare Möglichkeit zur Verfügung stehen.

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nicoline

16.06.2016 um 09:00 Uhr

Und da der BR bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage in der Mitbestimmung ist, soll der AG euch mal die zwingend erforderlichen Gründe für eine 6 Tage Woche benennen. Der BR prüft das dann, notfalls bis vor die Einigungsstelle.

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