Der §6 Abs.1 TVöD ist sicher hier Einigen bekannt:
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der
Pausen beträgt 40 Stunden. Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage,
aus notwendigen betrieblichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.
Unsere Frage: was sind notwendige betriebliche Gründe? Danke für die Beispiele.
NACHTRAG: Der §6 wurde aus dem TVöD 1:1 in unseren TV Ärzte übernommen.
MfG
nelchen
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