Erstellt am 23.07.2008 um 23:05 Uhr von DonJohnson
Lach - coole Sache! Nun, im BetrVG steht nicht, dass telefoniert werden darf oder soll, ABER ich finde es viel interessanter, dass sich jeder Mitarbeiter beim Betriebsrat beraten und beschweren darf. Sollte dir also untersagt werden zu telefonieren, muß der Arbeitnehmer wohl notgedrungender Maßen dich persönlich aufsuchen. Natürlich meldet er sich wie es bei euch in der Firma ist korrekt ab und wenn er wieder da ist auch wieder an.
Ach ja, bitte denke an die Sprechzeiten des BR. Das ist nciht nur ein Recht, sondern eine Pflicht (Sprechzeiten für die AN zu machen). Das ist sogar eine erzwingbare BV!!! Wenn du mit diesen Argumenten kommst, wirst du immer telefonieren können - wann und wo immer du willst - lachRBEQ
Erstellt am 24.07.2008 um 07:08 Uhr von mainpower
Hallo,
es wäre zu überlegen ein Firmenhandy für den Betriebsrat anzuschaffen dass der BR Vorsitzende immer zu erreichen ist. Steht euch zu als Arbeitsmittel für den BR. Da Du ja auf einer Baustelle bist solltest Du immer erreichbar sein, auich fur den Arbeitgeber. Mal sehen was Dein Vorgesetzter dann sagt?
Erstellt am 24.07.2008 um 13:56 Uhr von tik-tak
Aber Vorsicht !!!
Telefonieren und fahren oder steuern von Baufahrzeuge ist nicht erlaubt.Sogar Gabelstaplerfahrer trifft es zu.
Gruß