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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BetrVG I Schulungsstornierung durch den Arbeitgeber - da der 'betriebsübliche Fortbildungs(genehmigungs)prozess' nicht eingehalten worden sei?

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Storno
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben seit ein paar Wochen einen neuen Betriebsrat und haben vor 3 Wochen einen ordnungegemässen Beschluss zur Entsendeung eines neuen BR-Mitglieds zu einer BetrVG I Schulung gefasst und die Geschäftsleitung mit den Details darüber informiert (Zeit, Kosten, betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigt, 14 Tage 'Einspruchsfrist'). Der Kollege hat das Seminar dann Anfang diesen Jahres (nach 13 Tagen) verbindlich gebucht und nun hat die Geschäftsleitung dieses Seminar mit einem Anruf bei dem Anbieter storniert, da der 'betriebsübliche Fortbildungs(genehmigungs)prozess' nicht eingehalten worden sei. Der Betriesbrat sei sowieso nicht in der Lage, die betrieblichen Notwendigkeiten zu beurteilen... und der Betriebsrat/der Mitarbeiter könne eh keine derartigen Rechtsgeschäfte tätigen und derart über das Firmenkapital verfügen. Die Geschäftsleitung droht ausserdem die entstehenden Kosten dem Mitarbeiter anzulasten. Wir haben tatsächlich beispielsweise keine Kostenübernahmeerklärung verlangt, sondern sind davon ausgegangen, dass der BR die Entscheidungshoheit bei den §37 Abs. 6 Schulungen hat, wenn die betrieblichen Notwendigkeiten nicht gegen den Zeitpunkt sprechen. Haben wir falsch gehandelt und welche Schritte sind nun einzuleiten (so oder so...)?

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Community-Antworten (6)

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DonJohnson

12.01.2010 um 23:59 Uhr

Schade, dass ich im Streik bin :-((((

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Storno

13.01.2010 um 00:20 Uhr

...jammerschade.. ich ahne es! Ich hoffe auf einen 'zu Null'-Sieg und du könntes der Torschütze sein, ja!? Schreib mir an storno@trash-mail.com ... ne ne - schon okay. Ich will hier keinen zum Streikbrecher machen, obwohl... Was kann ich tun, den Streik zu unterstützen? Keine Fragen mehr zu stellen? Andere 'Anbieter' nutzen? Okay okay - auch darauf keine Antwort...eine gute Nacht aber sowieso!

B
BrumbärTosca

13.01.2010 um 01:10 Uhr

Seit wann kann der GF einem Betriebsrat vorschreiben welche Schulung für den BR sinnvoll ist und welche nicht? Gelassen bleiben und den mit dem Betriebsverfassungsgesetz konfrontieren!

Und kuckst du hier: http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=Neu%20im%20Betriebsrat&Menue=Begriff%20des%20Schulungsanspruches

R
rainerw

13.01.2010 um 05:28 Uhr

Seit wann kann ein AG ei Seminar beim Anbieter absagen? Mich würde die Antwort des Semiaranbieters mal interessieren. Nehmt doch mal Kontakt zu diesem auf. Wenn der AG qas gegen das Seminar Hat kann er sich jederzeit an das Arbeitsgericht wenden. Ihr habt in soweit alles richtig gemacht, bis auf die Einschpruchsfrist. Dies solltetihr weg lassen, denn wie schon gesagt, der AG kann sich ans Gericht wenden. Er kann sich zwar mit euch darüber unterhalte, aber wenn ihr das Semi zu dem und dem Zeitpunkt so wollt dann ist das so. Fasst einen Ordnungsgemäßen Beschluss und besorgt euch eine einstweilige Verfügung. Ich denke mal das ich nicht verkehrt liege wenn ich behaupte das ihr einen von diesen unverbesserlichen Chefs habt und fasst deshalb einen zweiten Beschluss und reicht Klage auf Feststellung von Schulungsanspruch für BR Mitglieder nach §37,6 BetrVG ein. Der Chef wird begeistert sein das ihr gegen ihn Klagt und er auch noch dafür zahlen darf. Dann habt ihr ihm auch gleich gezeigt das er mit euch nicht so umspringen kann wie er will. Ist so unter dem Motto, wie erziehe ich meinen Chef als neuer BR. Manchmal Blöde , aber enorm wichtig für die Zukunft.

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Immie

13.01.2010 um 09:18 Uhr

@Storno Der Arbeitgeber hatte 14 Tage Zeit sich vertrauensvoll an das ArbG, oder aber die Einigungsstelle zu wenden. Hat er dies nicht getan, kann der AN fahren. Nach dem Seminar, wenn der Arbeitgeber nicht bezahlt, sucht ihr euch einen Anwalt eures Vertrauens und klagt. Aus die Maus:-)

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DrHouse

13.01.2010 um 15:52 Uhr

Storno, unser Arbeitgeber hat ebenfalls schon mal ein Seminar für 3 Betriebsratsmitglieder 2 Tage vor Beginn beim Anbieter storniert. Da wir zu dieser Zeit sowieso mit dem AG wegen Seminaren im Rechtsstreit waren, bekam er die Stornokosten gleich mit auf diese Rechnung. Ich wäre trotzdem gefahren aber die BRM um die es ging, haben sich nicht getraut. Ein Anruf von uns beim Anbieter und die Rechnung über die stornierten Seminare lautete auf ca. 1.600,- Euro.(für nichts also) Vor Gericht wurde der AG zur Zahlung verurteilt. Ich glaube unser AG storniert keine BR-Seminare mehr.

Gruß Dr.House

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