Erstellt am 14.06.2016 um 22:15 Uhr von gironimo
Auch hier dürfte die Diplomatie der bessere Weg sein
Erstellt am 15.06.2016 um 10:26 Uhr von celestro
Nein, wenn der BR nicht zustimmt, gibt es da keinen Weg. Wie Gironimo schon sagt, wäre Dimplomatie der bessere Weg. Man sollte sich aber fragen, was das Ziel ist. Unbedingt alleine auf Schulung gehen zu wollen, oder einfach "schneller" die Schulung zu bekommen.
Denn grundsätzlich muß man sich fragen: "warum erst 2017" ?
Erstellt am 15.06.2016 um 22:11 Uhr von Ernsthaft
Da gibt es durchaus Wege, die auch einem einzelnen BRM sein Recht auf Schulung gewährleistet.
Beim Grundwissen sieht das BAG hier eine Schulungspflicht für jedes BRM. Und das nicht erst zum Ende einer Amtszeit.
Ein BR, der einen derartigen Schulungswunsch durch Beschluss verweigert, begeht eine Amtspflichtverletzung, gegen die auch ein einzelnes BRM gerichtlich vorgehen kann. Und das sogar mit Anwalt zulasten des AG.