neuer Arbeitsbereich/Arbeitsverweigerung
Hallo!
Ein Arbeitnehmer ist an uns mit folgender Frage herangetreten: er wurde gefragt, ob er sich vorstellen könnte, zusätzlich zu seinem Arbeitsbereich noch einen weiteren, sehr ähnlichen Bereich mit hinzu zu nehmen. Er hat da grundsätzlich nichts gegen, hat aber signalisiert, dass er für das Hinzunehmen eines weiteren Bereiches natürlich eine finanzielle Gegenleistung erwartet. Das sieht unser AG nicht ein.
Jetzt hat uns der MA gefragt, ob es "Arbeitsverweigerung" ist, wenn er unter diesen Umständen den besagten neuen Bereich nicht mehr mit übernehmen will.
Wir sind da ehrlich gesagt überfragt: was sollte man unserem Kollegen raten?
Community-Antworten (2)
14.06.2016 um 11:23 Uhr
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet seinem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Wenn es sich hie um einen "sehr ähnlichen" Bereich handelt, ist der vermutlich vom Arbeitsvertrag abgedeckt. Wenn dann noch alles innerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu schaffen ist, gibt es eigentlich keinen Grund, diese Aufgaben zu verweigern.
Möglicherweise liegt eine Versetzung vor, dann ist der BR zu beteiligen.
14.06.2016 um 13:59 Uhr
Wenn der AG doch fragt,beinhaltet das doch das man ja oder nein sagt. Zur Verweigerung kann es doch erst werden, wenn er eine Weisung erteilt
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