Liebes Forum,

wir sind ein 3er-BR und seit 2 Monaten frisch im Amt. Vor uns gab es keinen BR. Demnach stellen sich für uns sehr viele Fragen...

Aktuell:
Ein AN im Außendienst (als Arbeitsplatz gilt "Homeoffice") wollte vom Arbeitsbereich (Westen) in einen anderen Bereich (Süden) wechseln.
Heute kommt die Rundmail, dass AN ab sofort im anderen (Wunsch-)Arbeitsbereich tätig sein wird.
Der direkte Vorgesetzte hat sich dadurch geändert. Die Aufgaben an sich bleiben gleich, nur mit anderen Kunden. Auch "Homeoffice" bleibt bestehen.

Frage:
Ist das eine Versetzung im Sinne des BetrVG? Hätte dieser Vorgang dem BR bekannt gemacht/angefragt werden müssen nach § 99? Oder ist diese Versetzung (Gebiet A zu Gebiet B, aber noch immer "Homeoffice") im Rahmen des Weisungsrechts?
Im Arbeitsvertrag stand sowieso immer Bereich Süden, von daher entspricht der Arbeitsbereich nun endlich wieder dem Vertragsinhalt...
Der nun neue direkte Vorgesetzte ist ein BR-Kollege, wir wussten also, dass es (irgendwann) passieren soll. Doch ändert das etwas am offiziellen Weg? (vorausgesetzt, dass das wie gesagt ins BetrVG fällt.)
Natürlich hätten wir die Versetzung nicht verweigert, es war der Wunsch des AN.
Die GL soll sich aber endlich daran gewöhnen, dass der BR auch in Form von reiner Information mit einbezogen werden muss.

Danke im Voraus für eure Antworten! :)