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Mehrarbeit über einen Zeitraum von 1,5 Jahren

B
BRWeisensee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserem Betrieb wird seit 1,5 Jahren immer wieder mit kurzen Pausen (1 Woche) eine neue BV mit dem AG beschlossen, dass für mehrere Wochen Mehrarbeit geleistet werden muss (4-6 Wochen). Meine Frage wäre jetzt: Ist dies überhaupt über einen so langen Zeitraum zulässig (wegen Ausgleichszeitraum laut ArbZG) und was kann der BR dagegen unternehmen.

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Community-Antworten (3)

P
Pickel

13.06.2016 um 11:05 Uhr

du fragst hier gerade allen Ernstes, was ihr als BR dagegen unternehmen könnt, alle paar Wochen eine neue BV abzuschließen???

Wie viele Stunden arbeiten eure MA denn vertraglich und wie viele Stunden arbeiten Sie bei Mehrarbeit? Wird diese vergütet?

I
Irminsul

13.06.2016 um 11:37 Uhr

Schonmal überlegt die nächste BV nicht zu unterschreiben und stattdessen mal mit dem AG darüber sprechen ob es nicht sinnvoll wäre ein paar Leute einzustellen um die Mehrarbeit geringer zu halten.

A
AlterMann

13.06.2016 um 12:32 Uhr

Hallo Wiesensee, Du rückst nicht eine Information raus über die vereinbarte Verlängerung der Arbeitszeit, willst aber wissen, ob das die Grenzen des ArbZG sprengt?? Wenn Du nur einmal ins Gesetz geschaut hast, müsste Dir aufgefallen sein, dass es da eine ganze Reihe Ausnahmetatbestände gibt. Im Übrigen müsst Ihr ja nicht alles vereinbaren, was das ArbZG hergibt!

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