Erstellt am 12.06.2016 um 09:27 Uhr von gironimo
Der BR wird doch widersprechen - oder?
Was könnt Ihr raten. Gegen die Kündigung zu klagen; dazu sollte sie einen Fachanwalt hinzuziehen (geht zwar auch ohne - es ist aber zu empfehlen)
Erstellt am 12.06.2016 um 10:36 Uhr von Hoppel
@ Fratze
"Mutterschutz endet zum 31.07.2016. Kann der Arbeitgeber ab 01.08.2016 Mitarbeiterin kündigen?"
Der Blick in § 9 MSchG hätte gereicht, sich diese Frage selbst beantworten zu können!
"(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau [...] BIS ZUM ABLAUF VON VIER MONATEN NACH DER ENTBINDUNG IST UNZULÄSSIG, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; [...]"
Sollte dem Mutterschutz eine Elternzeit folgen, greift der Kü´schutz gem. §§ 18,19 BEEG.
Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde möglich.
"Wenn ja, was kann man der Mitarbeiterin raten? "
Kündigungsschutzklage einreichen!