Erstellt am 12.06.2016 um 09:25 Uhr von gironimo
Schau mal in den § 77 Abs. 3 BetrVG (Tarifvorbehalt). Der gilt auch in Betrieben ohne Tarif.
Und wenn Du bitte mal den § 87 BetrVG liest, wirst Du feststellen, dass der BR zwar bei Urlaubsgrundsätzen oder nicht bei der Länge des Jahresrlaubs ansich mitzubestimmen hat. Ebenso verhält es sich z.B. bei Entgeltgrundsätzen (aber nicht bei der Höhe des Arbeitsentgelts).
Natürlich kann der AG von sich aus gerne mehr Urlaub gewähren oder das Zulagenvolumen erhöhen. Bei den "Spielregeln" - also wer bekommt unter welchen Umständen was - ist der BR dann im Boot.
Darum: Mehrere BVs schließt man eben mal so nicht in den ersten Wochen.
Lasst Euch vom AG genau erklären, was er so vor hat und nehmt es wohlwollend entgegen. Zieht Euch dann zur Beratung zurück und nehmt Beratung in Anspruch (§ 80 Abs. 3 BetrVG). Vielleicht nehmt Ihr auch Kontakt zur Gewerkschaft auf.