Erstmalig ein BR in der Firma und schon in den ersten Wochen hat der BR die Möglichkeit Betriebsvereinbarungen mit dem AG abzuschließen, da dieser bereit ist auf die Belegschaft zuzugehen. Speziell betrifft dies eine Anhebung des Grundurlaubs, Schichtzeiten und Leistungszulagen in bestimmten Fertigungsbereichen. Natürlich sollte man so ein Angebot nicht abschlagen und da stoßen wir auf folgende Probleme. Gibt es Angelegenheiten, wo der BR KEINE Betriebsvereinbarung abschließen darf (z.B.aus rechtlichen Gründen) ? Kann der BR nur für gewerkschaftl. organisierte Mitarbeiter eine BV abschließen und andere aussen vor lassen? Was muss in BV zwingen beachtet werden? Firma ist nicht Tarifgebunden. Ja, Schulungen sind in Arbeit, aber wir müssen jetzt reagieren. Danke schon mal.