Erstellt am 11.06.2016 um 12:40 Uhr von gironimo
>Das Ersatzmitglied wurde bisher nicht angesprochen<
Das MÜSST Ihr aber tun. Der BR kann zwar auch mit 2 von 3 BR-Mitglieder Beschlüsse fassen - aber da die Einladung zur Sitzung nicht korrekt war .......
Theoretisch könnte die Person in ErzUrl natürlich zur Sitzung kommen, wenn sie es will. Wenn nicht, ist sie verhindert und wird durch das nächste Ersatzmitglied vertreten.
Erstellt am 12.06.2016 um 07:54 Uhr von Zappelmann
Wenn keine Erklärung der Person vorliegt, dass sie zur Sitzung kommen wird, würde ich sie generell als verhindert betrachten und das Ersazmitglied rückt für diese Zeit nach. Das betrifft nicht nur die Sitzungen!
Erstellt am 12.06.2016 um 10:53 Uhr von Hoppel
@ Mellstar
Das BAG hat schon vor ein paar Jahren festgestellt, dass BRM in Elternzeit NICHT als verhindert gelten, wenn sie dem BRV gegenüber nicht erklärt haben, während der Elternzeit nicht als BRM zur Verfügung zu stehen (BAG, 08.09.2011, Az. 2 AZR 388/10).
Falls das BRM in Elternzeit seine Verhinderung erkärt hat, ist das Ersatzmitglied ab diesem Zeitpunkt als zeitweilige Stellvertretung in den BR nachgerückt und MUSS selbstverständlich zu Sitzungen geladen werden.
Hat das BRM in Elternzeit seine Verhinderung bislang NICHT erklärt, muss es zu Sitzungen geladen werden!