BR geschäftsfähig?
Hallo! Aus unserem 3-köpfigen Betriebsrat ist eine Person ausgetreten. Es gibt keine Kandiaten, die nachrücken können.
Sind wir mit 2 Personen nun bis zur nächsten Wahlperiode geschäftsfähig? Besteht unser Betriebsrat überhaupt weiter oder gibt es ihn nun gar nicht mehr? Oder dies nur mit einer Einigung mit der GF?
Müssen wir nun neuwählen?
Danke für Eure Hilfe und viele Grüße
Community-Antworten (2)
09.08.2012 um 16:58 Uhr
Ja, ihr seid bis zur nächsten Wahl, die ihr umgehend einleiten müsst im Amt. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 BetrVG
09.08.2012 um 17:18 Uhr
Müssen wir nun neuwählen?
Nur zur Sicherheit, falls Du es aus rolfos verschachteltem Satz nicht unmissverständlicht herausliest:
Ja! Ihr MÜSST unverzüglich einen Wahlvorstand einsetzen!
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