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Betriebsrat: Mindeststärke unterschritten / Noch geschäftsfähig?

S
Segelflieger
Jul 2019 bearbeitet

Ist ein Betriebsrat bis zur Neuwahl noch Geschäftsfähig, wenn die Mindeststärke der Mitglieder unterschritten wurde und es keine Nachrücker mehr gibt?

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Community-Antworten (3)

J
junior73

07.07.2019 um 11:31 Uhr

Wenn er unverzüglich die Neuwahl des folgenden Betriebsrates eingeleiteten hat, bleibt er weiterhin "geschäftsführender" Betriebsrat.

S
Segelflieger

07.07.2019 um 13:01 Uhr

Vielen Dank.

P
Pjöööng

08.07.2019 um 12:49 Uhr

"Wenn er unverzüglich die Neuwahl des folgenden Betriebsrates eingeleiteten hat, bleibt er weiterhin "geschäftsführender" Betriebsrat. "

Das stimmt ja überhaupt nicht! Selbst wenn er versäumt die Neuwahlen einzuleiten, bleibt er im Amt, ggf. bis seine reguläre Amtszeit abgelaufen ist.

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