Betriebsrat: Mindeststärke unterschritten / Noch geschäftsfähig?
Ist ein Betriebsrat bis zur Neuwahl noch Geschäftsfähig, wenn die Mindeststärke der Mitglieder unterschritten wurde und es keine Nachrücker mehr gibt?
Community-Antworten (3)
07.07.2019 um 11:31 Uhr
Wenn er unverzüglich die Neuwahl des folgenden Betriebsrates eingeleiteten hat, bleibt er weiterhin "geschäftsführender" Betriebsrat.
07.07.2019 um 13:01 Uhr
Vielen Dank.
08.07.2019 um 12:49 Uhr
"Wenn er unverzüglich die Neuwahl des folgenden Betriebsrates eingeleiteten hat, bleibt er weiterhin "geschäftsführender" Betriebsrat. "
Das stimmt ja überhaupt nicht! Selbst wenn er versäumt die Neuwahlen einzuleiten, bleibt er im Amt, ggf. bis seine reguläre Amtszeit abgelaufen ist.
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