Wahlvorstand BR-Wahlen Einer scheidet aus keine E-Mitglieder - Wahlvorstand nicht mehr geschäftsfähig?
Servus !
Frisch erholt und dem entsprechend faul ,wende ich mich hier an die Experten, weil ich eben z. Zt. zu faul bin um selber nachzuschlagen. Sachverhalt: Wahlvorstand aus drei Personen bestehend,keine E-Mitglieder, durch Betriebsversammlung gewählt. Einer scheidet aus.Wahlvorstand nicht mehr geschäftsfähig. Wat nu ? Komplett neuen Wahlvorstand oder Ergänzung ??? Wer wählt ??? Betriebsversammlung(denke ja). Wer weiss was ? Wo steht was ?? Über entsprechende Antworten ,auch nach dem Wochenend immer dankbar.
Grüssle
Community-Antworten (3)
28.06.2008 um 23:05 Uhr
@Alter Betriebsrat, ich wollte zuerst schreiben: im BetrVG steht's........... Aber ich will mal nicht so sein und deine Faulheit unterstützen! Die Frage, warum ihr nicht gleich Ersatzmitglieder gewählt habt erübrigt sich wohl.......
"Hat der WV trotz Nachrückens der Ersatzmitglieder nicht mehr die erforderliche Mitgliederzahl, ist er vom BR unverzüglich zu ergänzen (BAG 14. 12. 65, AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG)." § 16 BetrVG DKK, II. Bestellung des Wahlvorstands durch den Betriebsrat (Abs. 1) RN. 16 nun haste was zum nachdenken! :-))
29.06.2008 um 14:43 Uhr
Mona Lisa Warum willst du diesen "Faulen" Br nicht helfen? Er gibt ja immer hin zu was viele hier oft versteckt Schreibten. Ich Erinnere mich da an einen Witz von Bergmann über Betriebsräte..
29.06.2008 um 16:44 Uhr
@Ungeziefer, "das ist das Schöne, dass die Komik vor nicht's halt macht"
Im Gegensatz zu "Alter Betriebsrat" blickst du mal wieder rein gar nicht's.........
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