Noch Geschäftsfähig ohne Vorsitzenden und Stellvertreter bis zur Neuwahl in 2 Wochen?
Schönen Guten Tag, in der letzten Betriebsratsitzung wurde der Vorsitzende abgewählt und der Stellvertretter hat das Amt bis zur Angekündigten Neuwahl des Vorsitz das Amt übernommen. Leider hat der Stellvertetter jetzt kurzfristig gekündigt. Somit hat unser Betriebsrat kein Vorsitzenden und kein Stellvertetter mehr, da 2 unserer Betriebsratkollegen zu zeit in Urlaub sind die an den Neuwahlen des Vorsitzeden und jetzt auch an den Stellverteter Wahl dabei sein sollen. ( Wissen ja nicht ob sie sich auch aufstellen lassen wollen ) Sind wir jetzt ohne Oberhaubt, noch Geschäftsfähig ???
Wir können die Neuwahl des Vorsitz und Stellverteter erst in 2 Wochen machen, da dann alle Betriebsratkollegen wieder im Unternehmen sind, mit dem nachrückenden Ersatzmitglied.
Ich bedanke mich im Vorfeld für die Hilfe. liebe grüße Sabine
Community-Antworten (26)
23.06.2007 um 20:31 Uhr
Das habt ihr nun davon. Immer diese Abwählerei und dann nur aus dem Bauch heraus. Der AG braucht einen nicht konstituierten Betriebsrat nicht beachten. Ansonsten habt ihr in dieser Situation ein Selbstzusammentretungsrecht also versammeln unter ordnunggemässer Ladung der Ersatzmitglieder sofort neu wählen. Sonst droht trotz Betriebsrat eine betriebsratslose Zeit Wer war doch gleich Euer Arbeitgeber ??????
Grüssle
23.06.2007 um 21:12 Uhr
@babybär
Also immer mit der Ruhe! Wenn der BRV sowie seine Stellvertretung krank oder im Urlaub sind, geht es ja auch weiter mit der BR-Arbeit. Wartet ganz in Ruhe die Urlaubszeit der 2 ordentlichen BR-Mitglieder ab und setzt dann eine Sitzung mit ordnungsgemäßer Ladung an. In dieser Einladung muss dann als TOP stehen, Wahl des/der BRV und Wahl der Stellvertretung.
Auch wenn die Beiden (BRV und Stellvertreter) momentan nicht existent sind, gilt weiterhin das BetrVG für Euch und Euren Arbeitgeber.
Viele Grüße Der-Orion
23.06.2007 um 21:17 Uhr
Hallo Alter Betriebsrat, erstmal Danke für deine Antwort. Die Entscheidung unseren Vorsitzenden Abzuwählen war nicht aus dem Bauch heraus. Der Vorsitzende hatte viele alleingänge gestartet, Sitzungen wurden nicht Besprochen sondern einfach nach seinen Wünschen gelegt. Wir haben auch desöfteren ein offenes Gespräch gesucht um Besserung zu erlangen, leider ohne Erfolg. Das unser Stellvertetter so kurzfristig Kündigt konnte auch keiner Wissen.
Eine Frage zu ein Selbstzusammentretungsrecht, es wird eine Versammlung gemacht in dem der Vorsitz und Stellvertr. Neugewählt wird, müssen daran alle Ersatzmitglieder Teilnehmen oder nur so das wir den Stammbilden ? Desweiteren müssen nicht alle Betriebsratmitglieder die Chancen haben sich zur Wahl aufstellen lassen ? ( Es sind 2 in Urlaub ) vielen Dank für die Hilfe gruß Sabine
23.06.2007 um 21:31 Uhr
Hallo Orion, vielen Dank für diese Antwort, die erste Antwort hat mich wirklich erschrocken. Natürlich steht an oberste Stelle die Wahl des Vorsitz und Stellvertr. habe auch versucht die Kollegen aus dem Urlaub rein zuholen das ganze zu beschleunigen was leider nicht klappt. Was heißt eigentlich betriebsratslose Zeit ???
(Zitat Der-Orion) Auch wenn die Beiden (BRV und Stellvertreter) momentan nicht existent sind, gilt weiterhin das BetrVG für Euch und Euren Arbeitgeber.
Hat unser Arbeitgeber in der Zeit irgendwelche Möglichkeiten Betriebsvereinbarung außer Kraft zusetzen, oder das Mitbestimmungsrecht zu Mißachten ?
Danke für die Hilfe liebe grüße Sabine
23.06.2007 um 21:37 Uhr
Es werden nur die Ersatzmitglieder eingeladen, die als nächstes auf der Wahlvorschlagsliste stehen und nur soviel wie tatsächlich durch Urlaub oder krank verhindert sind. Das mit den Chancen ist gut und schön, aber die Geschäftsfähigkeit des Betriebsrates darf unter keinen Umständen gefährdet werden, da die Geschäftsleitung jetzt zu diesem Zeitpunkt eigentlich machen kann , was sie will ohne den Betriebsrat beteiligen zu müssen. Die Bestellung eines zeitweisen geschäftsführenden Betriebsratsmitgliedes ist nicht vorgesehen und somit weiß ja die bemitleidenswerte Geschäftsleitung nicht, an wen sie sich gegebenenfalls wenden soll und wer WIRKSAM Schreiben entgegen nehmen kann und somit das Laufen von betriebsverfassungsrechtlichen Fristen bewirkt.
Also ran ,oder ihr habt schriftlich von der Geschäftleitung, das sie in der verbleibenden Zeit, auch nur irgend etwas was mitbetsimmungpflichtig ist, unterläßt. (kaum vorstellbar) Auf der anderen Seite müst ihr euch mal klar machen, es könnte Kollegen geben , die in irgendeiner Weise den Betriebsrat brauchen. Wie wollt ihr denen die Handlungunfähigkeit beibringen. Wenn ich so ein Kollege wäre und ich würde wenn ich nachweisbar die Umstände kenne , nach § 23 Betr. VG die Auflösung des gesamten BR fordern, weil er in gröbster Weise seine Pflichten verletzt hat , nicht unverzüglich geschäftsfähig zu werden. Go go go sonst könnt ein no go geben. (für die Betriebsräte)
Grüssle aus Bayern
23.06.2007 um 21:43 Uhr
Noch mal auch für den Orion. Er hat recht ,das Betr. VG gilt und darin steht, das eine Geschäftsleitung einen nicht konstituierten Betriebsrat nicht zu beachten braucht. Ich ich heiss zwar nicht Höner und Mono Liese und schlafe nun nicht mit dem Betr.VG oder gehen mit ihm auf Klo. Aber soweit ich das in allen drei relvanten Kommentaren gelesen habe (Kittner; Richardi" und Fitting) ist in dieser Frage keine andere Meinung vertreten, ohne das ich dir natürlich die genauen Texte vorkauen könnte.
Grüssle
23.06.2007 um 21:46 Uhr
Hallo Alter Betriebsrat, es war nicht in unseren Sinne nicht mehr Geschäftsfähig zu sein. Das wir schnellst möglichst jetzt eine Sitzung einberufen in dem wir 2 Betriebsratmitglieder und den nachrückenden sowie 2 Ersatzmitglieder Einladen wird das kleinste Problem. Ich wollte halt die Möglichkeit den anderen zwei Kollegen offen lassen sich auch Aufstellen zu lassen, aber nicht um jeden Preis. Würde die Möglichkeit bestehen das sich die Kollegen obwohl sie nicht Anwesend zur Wahl aufstellen lassen können ? vielen dank liebe grüße Sabine
23.06.2007 um 22:04 Uhr
Also Sabinsche ! Mache dir folgenden Vorschlag.Sitzung einberufen und schnellstens wählen. Aber vorher mit allen absprechen, das möglichst der dann gewählte BRV und Stellv, ihr Amt bis zum Eintreffen interimsmässig versehen und dass nach Eintreffen der anderen Kollegen nochmals gewählt wird und somit alle ordentlichen ein Chance erhalten und die Geschäftsfähigkeit somit gewährleistet wird. Denn wählen kann man ja immer. Hoffentlich spielt der "Abgewählte" mit. Weiss aus eigener Erfahrung, (2 mal selbst) , das man als ehemaliger BRV dann eine Zeit lang ziemlich angefressen ist.
Grüssle
23.06.2007 um 22:12 Uhr
Hallo alter Betriebsrat, ich denke das wird die beste Möglichkeit sein um unseren Arbeitgeber keine Chance zu lassen. Ich kann gut verstehen das man nach so einer Abwahl sehr angefressen ist, aber wir haben sehr oft das gespräch gesucht und Ihm versucht zu Erklären das eine Änderung bei muß. Daher denke ich auch nicht das er jetzt so dazwischen Funkt. vielen lieben Dank und ich werde Dich auf den laufenden halten. :o) liebe grüße Sabinsche
24.06.2007 um 04:19 Uhr
Der AG braucht einen nicht konstituierten Betriebsrat nicht beachten.
Wie oft konstituiert sich denn ein Betriebsrat während einer Amtszeit? Und vor allem wann?
24.06.2007 um 11:50 Uhr
@peanuts Ist das dein Ernst? Gruss
24.06.2007 um 14:50 Uhr
@ Dummi,
Peanuts beliebt nicht zu scherzen. ;-)
@ Babybär,
mich würde interessieren, weshalb der BRStellvertreter nicht vor Ende seiner Kündigungsfrist (?) Neuwahlen veranlasst hat? %-/
LG
24.06.2007 um 15:04 Uhr
Hallo Sphinx, wieso sollte er Neuwahlen veranlassen ? Der bestehende Betriebsrat macht ja seine Arbeit und es rutschen Entsprechend gute Kollegen nach. Wir haben halt leider das Pech das wir den Vorsitz zu zeit nicht mit vollen Gremium Wählen können, da zwei davon in Urlaub sind.
gruß Sabine
24.06.2007 um 15:06 Uhr
@ Babybär,
ich meinte natürlich die Wahl von neuem BRV und Stellvertreter, nicht vom BR :-)))
LG
24.06.2007 um 15:15 Uhr
@ Sphinx verzeih stande gerade auf den Schlauch, er hätte natürlich die Neuwahlen veranlassen können. Aber da unsere beiden Kollegen schon in Urlaub waren, hätte es kein Unterschied gemacht.
Für mich war es wichtig jetzt heraus zu finden, ob wir uns die 2 Wochen noch Zeit lassen können mit den Wahlen, das alle Betriebsratkollegen sich zur Wahl aufstellen lassen können. Oder wir schnellst möglichst die Wahlen über die Wahlen abschließen müssen, wenn notwendig mit Ersatzmitglieder. Solang wir in dieser Zeit nicht Geschäftsfähig sein sollten, gehen wir natürlich lieber die 2 Variante.
liebe grüße Sabine
24.06.2007 um 20:41 Uhr
Nochmal für Kollegen Peanuts !
Der BR kann sich theoretisch jeden Tag neu konstituieren, denn das heißt geschäftsfähig zu sein und nicht den Betriebsrat neu zu wählen. Um dieses zu gewährleisten muss er sich konstituieren in dem Sinne, das er lt Betr. VG dringend zu seier Funktion einen BRV uns seinen Stellvertreter braucht. Sonst besteht er zwar ist aber nicht konstituiert-geschäftsfähig und da man ja jederzeit und ohne Begründung, innerbetriebsratsmässig abgewählt werden kann, muss man sich eben neu konstituieren.
Grüssle
24.06.2007 um 23:05 Uhr
Der BR kann sich theoretisch jeden Tag neu konstituieren, ...
Unsinn, Du solltest Dich besser belesen!
denn das heißt geschäftsfähig zu sein
Heißt es nicht!
und nicht den Betriebsrat neu zu wählen.
Richtig, das heißt dann auch Betriebsratswahl!
24.06.2007 um 23:10 Uhr
@Alter Betriebsrat Die Konstituierung kann es tatsächlich nur ein einziges mal geben im Leben einer Legislaturperiode.
@peanuts Kann die Dame mal ein wenig freundlicher agieren? Nerv!
25.06.2007 um 00:16 Uhr
Nerv!
Freu Dich doch, dann heben sich Deine zahlreichen freundlichen Antworten besser ab!
25.06.2007 um 00:41 Uhr
Hallo zusammen, ich wollte eigtnlich nicht das sich hier alle Zerflischen :o) aber zurück zum Thema zukommen.
Wären wir Geschäftsfähig ohne Vorsitz und dessen Stellverteter ? Bis das gesamte Gremium wieder vollständig ist !
liebe grüße von dem kleenen Sabinchen
25.06.2007 um 01:16 Uhr
Wären wir Geschäftsfähig ohne Vorsitz und dessen Stellverteter ? Bis das gesamte Gremium wieder vollständig ist !
Ich weiß zwar nicht, was der freundliche Herr empfiehlt, aber Ihr seid natürlich geschäftsfähig! Sollte in den nächsten 2 Wochen eine Sitzung einberufen werden müssen, macht Ihr von Eurem Selbstzusammentrittsrecht Gebrauch und fertig. An die Ladung von 2 Ersatzmitgliedern denken!
Im Fitting steht nur, dass der AG die Verhandlungen mit einem BR ohne BRV ablehnen KANN. Aber warum sollte er das in Eurem Fall tun?
25.06.2007 um 02:03 Uhr
peanuts, meine Güte, Du hast echt ein Problem...
Babybär, wollt Ihr auf Nummer sicher gehen, dann macht so bald wie möglich eine Neuwahl. Alles andere steht auf Beinen, die recht dünn und wackelig sind.
25.06.2007 um 09:35 Uhr
meine Güte, Du hast echt ein Problem...
Stimmt! Die kleb ich in mein Panini Sammelalbum; ein paar sind doppelt, willste tauschen?
Alles andere steht auf Beinen, die recht dünn und wackelig sind.
Tatsächlich? Ist der BR nicht geschäftsfähig? Wenn ein Beschluss gefasst werden müsste, geht das etwa nicht? Dürfte der Arbeitgeber die Beschlussmitteilung dann einfach nicht zur Kenntnis nehmen? Stehen in diesen 2 Wochen wirklich Sitzungen an? Davon lese ich nichts!
25.06.2007 um 11:08 Uhr
peanuts, was, wenn der AG z.Zt den BR bei personellen Maßnahmen nicht anhört? Habe ich die Geschäftsfähigkeit angezweifelt?
Aber wie würde ein BRV loser BR (der nicht seit gestern BRV los ist) vor Gericht darstehen? Kannst Du Babybär hier eine Garantie geben? Ich meine immer noch, dass es dünne wackelige Beinchen sind, die man so lassen kann, die man aber nicht so lassen sollte, wenn man auf Nummer sicher gehen will.
PS: Dora und ihr bester Freund Boots? ;-)))
25.06.2007 um 21:32 Uhr
Also noch mal . Ein BR ohne BRV und und Stellvetr. ist nicht geschäftsfähig. Konstituierung hin oder her. Alles andere ist kalter Kaffe. Mann denke nur an das w i r k s a m e laufen von Fristen. Bei Übergabe von schriftlichen Dokumenten mit Fristenlauf muss sich der AG an stellv. und BRV wenden. Gibts die aber nicht und existiert kein wirksamer Beschluss, das ein anderes BRM Mitglied das machen kann , so braucht er auch vom BR keinen. Und bei ner Neuwahl kommt es immer nochdarauf an, wie der bestehende BR noch personell bestückt ist. (Nicht schon wider an Seminare für den Wahlvorstand denken-kostet alles Geld) Macht doch das Babybärchen nicht komplett durcheinander. Die Praxis ist das Kriterium der Wahrheit und ein gangbarer Weg ist aufgezeigt. Tschüss Babybär und viel Glück weiterhin, lies nicht so viel sondern mache einfach pong.
Grüssle aus Bayern
26.06.2007 um 10:46 Uhr
Bei Übergabe von schriftlichen Dokumenten mit Fristenlauf muss sich der AG an stellv. und BRV wenden.
Das ist doch der grösste Humbug, was Du da schreibst!
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