Erstellt am 10.06.2016 um 10:02 Uhr von Erbsenzähler
Ich setzte in meinen Schriftstücken auch sehr oft Fristen ein. Aber so kurz?
Es kommt natürlich auf die Dringlichkeit an. Bestimmte Themen würde ich auch nicht verfristen lassen. Ihr könnt ja nicht dem AG sagen, nein, die Anhörung zur fristlosen Kündigung nehmen wir nicht an. Erst ab den 21. Juni wenn die BRV wieder da ist.
Für schnelle Hilfe ist auch hier das Forum da oder das Arbeitshandbuch von www.hensche.de
Erstellt am 10.06.2016 um 10:39 Uhr von celestro
"Darf dieser Mitarbeiter dem BR eine Frist setzen?"
Ja, das darf er. Immer und ohne Einschränkung.
ABER ... ob Ihr Euch daran halten müßt, ist ziemlich zweifelhaft. ;-)
Ich würde sowas antworten wie "wir werden uns schnellstmöglich mit Ihrer Angelegenheit im Gremium befassen. Dies wird voraussichtlich am /Datum der nächsten/ BR-Sitzung der Fall sein. mfg"
Erstellt am 10.06.2016 um 15:28 Uhr von gironimo
Jedes BR-Mitglied sollte bereit sein, mit jedem Arbeitnehmer zu reden. Das scheint mir hier angezeigt. Wie celestro schon schreibt, sagt dem Kollegen, dass der BRV nicht im Haus ist und warum ihr das Problem nicht ohne ihn beantworten könnt.
Erstellt am 10.06.2016 um 16:00 Uhr von stehipp
sehe das wie celestro.
Fristen setzen kann man mir viele. Ob ich diese für mich gelten lasse ist eine andere Sache.
Allerdings würde es meinen Ergeiz wecken, wenn ich die Frage, bzw. das Anliegen des Mitarbeiters nicht beantworten kann. Vielleicht ist hier die entsprechende Schulung notwendig.