Erstellt am 08.06.2016 um 09:17 Uhr von gironimo
Wenn Ihr den Anwalt braucht, weil Ihr Eure Rechte verteidigen / sicherstellen müsst - also ggf. das Arbeitsgericht anrufen wollt/müsst, könnt Ihr den Anwalt per Beschluss gleich hinzuziehen (Kosten werden anschließend abgerechnet).
Wenn Ihr den Anwalt braucht, damit der Euch ein Rechtsgutachten erstellt ist er Sachverständiger und dann läuft's nach § 80 Abs. 3 BetrVG.
Aber der Anwalt, den Ihr im Blick habt, wird es Euch genau sagen, was Ihr beschließen müsst usw.
Erstellt am 08.06.2016 um 09:30 Uhr von Rieki
Wir machen es bei uns immer so, dass wir uns von unserer Anwältin direkt eine Honorarvereinbarung zuschicken lassen, welche wir die GF gegenzeichnen lassen.
Wenn die GF Einwände hat, wird die Vereinbarung dann in Rücksprache mit unserer Anwältin ggfs noch etwas angepasst.