Rechtsanwaltskosten
Hallo liebe Mitstreiter, ich habe eine Frage: Wir benötigen das erste Mal die Hilfe eines Rechtsanwaltes. Der Beschluss liegt vor. Wie geht das Prozedere? Erst den Antrag auf Kostenübernahme beim AG stellen? Oder erst den Anwalt fragen, was an Kosten anfallen? Liebe Grüße und Danke für Eure Hilfe.
Community-Antworten (2)
08.06.2016 um 11:17 Uhr
Wenn Ihr den Anwalt braucht, weil Ihr Eure Rechte verteidigen / sicherstellen müsst - also ggf. das Arbeitsgericht anrufen wollt/müsst, könnt Ihr den Anwalt per Beschluss gleich hinzuziehen (Kosten werden anschließend abgerechnet).
Wenn Ihr den Anwalt braucht, damit der Euch ein Rechtsgutachten erstellt ist er Sachverständiger und dann läuft's nach § 80 Abs. 3 BetrVG.
Aber der Anwalt, den Ihr im Blick habt, wird es Euch genau sagen, was Ihr beschließen müsst usw.
08.06.2016 um 11:30 Uhr
Wir machen es bei uns immer so, dass wir uns von unserer Anwältin direkt eine Honorarvereinbarung zuschicken lassen, welche wir die GF gegenzeichnen lassen. Wenn die GF Einwände hat, wird die Vereinbarung dann in Rücksprache mit unserer Anwältin ggfs noch etwas angepasst.
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