Seminarkostenübernahme bei Budget
Hallo Zusmmen Wir haben vor ca. 5 jahren einer Budgetirung der kosten des Betriebsrat per BV zugestimmt. Das Bugdet kann asgeschöpft werden, wie wir das meinen. Anträge für Bildungsmassnahmen erfolgten nur als Mitteilung und das hat ghereicht Für uns als siebnköpfiger Betriebrat war das bisher gut zu miestern. Die bewilligten Budgetierungen waren in der höhe von 86Tsd Euro für uns bisher immerausreiched. Jetzt ist es im letzten Jahr passiert, dass die Schulungskosten (Fahrtkosten, Seminarkosten, Rechtsanwaltskosten aber nicht Freistellungskosten oder Betriebsversammlungskosten) um 11% überstiegen wurden. Schlicht und einfach : Wir habn nicht ausgepasst.
Der ArbeitGeber will die 11% nicht übernehmen. der Seminaranbieter (es ghing um ein Rhetorikseminar für alle Betriebsratsmitglieder) macht druck und hifsweise hat der Arbeitgeber die notwendigket bezweifelt. Was tuen?
Community-Antworten (13)
05.01.2016 um 10:59 Uhr
Die BV ist ja wohl für die Tonne und unwirksam. Zudem ist sie auch noch von einem nicht mehr existenten BR abgeschlossen worden, der damit auf die internen Vorgänge des jetzigen BR Einfluss genommen hätte, geht gar nicht.
Wie ist das denn in der Vergangenheit gelaufen? Hat der Arbeitgeber nur ein Budget- aber keine Notwendigkeitskontrolle ausgeübt?
05.01.2016 um 11:09 Uhr
Wir haben die bv bestätigt 2014 . Notwendig keit wird erst seit dem letzten Seminar geprüftt
05.01.2016 um 11:32 Uhr
Ändert nichts daran, dass diese BV unwirksam ist, weil sie gegen zwingendes Recht verstößt.
Von daher: Auf die nächste TO gehört ein Kostenbeschluss "Rechtsberatung durch Fachanwalt ..."
05.01.2016 um 13:20 Uhr
wir haben gerade mit chef gesprochen dieses jahr kürzen wir unsern Etat und er übernimmt die kosten für Seminat im Dezember wir die Teilnehmer geben dafür einen urlaubstag und keinen stres dafür
05.01.2016 um 13:38 Uhr
Euer Arbeitgeber ist sehr glücklich mit seinem Betriebsrat, denke ich.
05.01.2016 um 13:54 Uhr
Die BR-Arbeit kann nicht durch Budget beschränkt werden.
Was tuen?<
Den AG an § 40 BetrVG erinnern und die Kostenübernahme verlangen. Ggf. das Arbeitsgericht anrufen.
Befasst Euch noch einmal intensiv mit §§ 40 und 37 BetrVG lasst Euch nicht vom Chef beschränken.
05.01.2016 um 14:12 Uhr
ohne Worte....
Ich bin ja auch für Kompromisse aber das °-°
05.01.2016 um 14:18 Uhr
Das bedeutet aber zum Einen Stress und in Zukunft viel größere Beschränkungen.
Derzeit stehen diesem 7 köpfigen BR für "Fahrtkosten, Seminarkosten, Rechtsanwaltskosten" 86 k€ pro Jahr (bzw. 76 k€ in 2016), also ca. 12 k€ pro BRM und Jahr zur Verfügung. Wenn man nun die Rechtsanwaltskosten gegen Null managed, ist das ein Tausender pro Monat und BRM für Fahrt- und Seminarkosten. Oder anders ausgedrückt: Jedes BRM kann alle zwei Monate ein Seminar nach eigenem Gutdünken besuchen.
Ab dem Zeitpunkt ab dem der BR die Notwendigkeit darlegen muss, wird die Zahl dieser Seminarbesuche drastisch runter gehen. Das kann nicht im Sinne der BRM sein.
05.01.2016 um 14:21 Uhr
: dieses jahr kürzen wir unsern Etat und er übernimmt die kosten für Seminat im Dezember : wir die Teilnehmer geben dafür einen urlaubstag und keinen stres dafür
Hahaaaa, Tränen wegwisch, wenn das mal kein guter fake ist, ich weiß ja nicht ...
05.01.2016 um 14:29 Uhr
....Der ArbeitGeber will die 11% nicht übernehmen. der Seminaranbieter (es ghing um ein Rhetorikseminar für alle Betriebsratsmitglieder) macht druck und hifsweise hat der Arbeitgeber die notwendigket bezweifelt.
Da das Seminar nicht viel gebracht hat sehe ich große Notwendigkeit für ein weiteres Seminar mit dem Schwerpunkt "Verhandlungsführung"
Ein Zuspruch zur Kürzung des Etas ( Wohlwissend das der Chef trotzdem Zahlen muss) kann ich nachvollziehen. Aber warum verzichtet Ihr auf Urlaub??? Zumal Ihr den Chef ja vorab darüber informiert habt. Da hätte er ja schon sagen können:" NÖ "
05.01.2016 um 23:12 Uhr
@Budget
Haltet euch hier an @Pjöööngs Ausage. Diese BV und das auf was ihr euch im nach hinein geeinigt habt ist schlicht und einfach für die Tonne. Seit wann kann ein BR für BRM´s die ihr Amt ausfüllen auf einen Tag Urlaub verzichten. Urlaub gibt es aufgrund eines Arbeitsvertrages, TV usw. Nach einem Arbeitvertrag muss man seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nach gehen. Wo aber steht in einem AV, TV oder sonstigem Gesetz das man wegen seines Ehrenamtes über Urlaub verfügt? Also ist auch diese Vereinbahrung Null und Nicht; und wäre zudem eine Schlechterstellung zu den anderen AN. Und bekanntlich darf man als BR weder besser noch schlechter gestellt werden
08.01.2016 um 09:31 Uhr
gerade hier auf der Seite des WAF gelesen...
(Nicht)Planbarkeit von BR-Kosten
Wer vom Betriebsrat verlangt, dass er vorab, z. B. zu Beginn eines Jahres, eine Kostenprognose abgibt, auf der das Budget basiert, erwartet etwas, das so nicht leistbar ist. Es ist schlicht nicht möglich, im Voraus eine Prognose über die Kosten abzugeben - schließlich weiß der Betriebsrat zu Beginn des Jahres ja noch gar nicht, was im Laufe des Jahres geschieht, welcher Informationsbedarf entsteht, über was man sich in welchem Umfang mit dem Arbeitgeber streiten muss etc. Überdies wird der Arbeitgeber bei seinen Aktivitäten vermutlich auch keine Rücksicht darauf nehmen, dass das Budget des Betriebsrats erschöpft ist.
Der Arbeitgeber könnte ja in dem Moment, in dem ein ggf. vereinbartes Budget verbraucht ist, Maßnahmen ergreifen, über die der Betriebsrat eigentlich mitzubestimmen und sich entsprechend zu informieren hätte. Wenn z. B. im September das Jahresbudget aufgezehrt wäre, könnte der Arbeitgeber dem Betriebsrat mitteilen, dass im Oktober ein neues Arbeitszeitmodell eingeführt wird. Das hätte normalerweise zur Folge, dass der Betriebsrat sich informieren müsste, z. B. indem er ein Seminar besucht, dass er u. U. einen Sachverständigen beruft, der ihn dabei unterstützt, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen und, wenn es zu keiner Einigung über eine Betriebsvereinbarung kommt, die Einigungsstelle anruft.
Die Vorstellung, dass der Betriebsrat all dies nun nicht mehr tun kann, weil sein Budget verbraucht ist, wäre geradezu grotesk - denn das würde ja bedeuten, dass damit die Mitbestimmung des Betriebsrats- die ja bekanntlich dazu dient, die teilweise sogar grundrechtlich verbürgten Rechte der Beschäftigten zu schützen - faktisch außer Kraft gesetzt würde.
Ein Unternehmen wird wohl auch kaum Erfolg mit damit haben, z. B. dem Finanzamt mitzuteilen, dass es in diesem Jahr keine Steuerzahlungen mehr von ihm zu erwarten hat, weil das für dieses Jahr vorgesehene Budget für Steuern bereits verbraucht ist.
Behinderung der Betriebsratsarbeit
§ 119 Abs. 1 Nr. 2 definiert die Behinderung oder Störung der Tätigkeit des Betriebsrats als Straftat.
Wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat zwingt, ein Budget einzuhalten und ihn damit wie oben beschrieben daran hindert, seine Aufgaben zu erfüllen, ist der Tatbestand der Behinderung der Betriebsratstätigkeit erfüllt. Also handelt ein Arbeitgeber, der ein Budget für die Betriebsratstätigkeit durchsetzt, strafbar.
Der Versuch allerdings ist noch nicht unbedingt strafbar, und die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gegenüber dem Arbeitgeber sollte der Betriebsrat daher so ausüben, dass er den Arbeitgeber in seinem eigenen Interesse daran hindert, sich strafbar zu machen, in dem er den Versuch vereitelt.
Fazit
Der Betriebsrat braucht nicht nur einer Budgetierung der durch ihn verursachten Kosten nicht zuzustimmen - er macht sich sogar einer Pflichtverletzung schuldig, wenn er, um ein ggf. vom Arbeitgeber festgelegtes Budget nicht zu überschrei ten, Maßnahmen nicht ergreift, die er eigentlich, um seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, ergreifen müsste.
Der Arbeitgeber kann zwar in seiner Kostenrechnung die Kosten, die der Betriebsrat verursacht, erfassen und ausweisen. Wenn er aber versucht, die Tätigkeit des Betriebsrats durch ein Budget zu begrenzen, handelt es sich um eine strafbare Behinderung der Betriebsratsarbeit.
08.01.2016 um 11:27 Uhr
Zitat: "Wer vom Betriebsrat verlangt, dass er vorab, z. B. zu Beginn eines Jahres, eine Kostenprognose abgibt, auf der das Budget basiert, erwartet etwas, das so nicht leistbar ist. Es ist schlicht nicht möglich, im Voraus eine Prognose über die Kosten abzugeben - schließlich weiß der Betriebsrat zu Beginn des Jahres ja noch gar nicht, was im Laufe des Jahres geschieht, ..."
OMG! Wer schreibt denn solche Texte ohne nachzudenken? Machen das irgendwelche BORS-Praktikanten?
Selbstverständlich kann, wie bei jeder anderen Kostenstelle eine Prognose abgegeben werden. Warum sollte das gerade beim Betriebsrat nicht möglich sein? Und wenn es der Betriebsrat nicht leisten kann oder will, dann wird es der Arbeitgeber tun. Im einfachsten Falle wird er die Kosten des letzten Jahres plus einem Inflationsausgleich nehmen, vielleicht macht er sich auch Gedanken darüber, welche Themen anstehen. Jedenfalls wird er eine Prognose stellen, wie bei jeder anderen Kostenstell auch.
Auch als Einleitung für en weiteren Text völlig unbrauchbar, da völlig unvermittelt von der Prognose zur Budgetierung geschwenkt wird...
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