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Rechtsanwaltskosten des Betriebsrates

P
PaulBreitner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

wir haben mit der Geschäftsführerin eine Betriebsvereinbarung zum Thema Leiharbeit abschlussreif in 2 Monaten verhandelt. In der heutigen BR-Sitzung haben wir darüber diskutiert diese rechtsanwaltlich prüfen zu lassen bevor wir diese unterschreiben. Die Meinungen im Gremium gehen jedoch auseinander, ein Teil der BR-Mitglieder ist der Meinung, dass der Arbeitgeber den Rechtsanwalt nicht für die Prüfung der verhandelten Betriebsvereinbarung bezahlen muss. Da der BR ja für das verhandeln von BV´s zuständig ist und entsprechend geschult ist.

Wie sind eure Meinungen oder Sichtweisen?

Vielen Dank schonmal.

89701

Community-Antworten (1)

G
gironimo

26.06.2014 um 11:58 Uhr

Der BR kann beschließen einen Sachverständigen hinzuzuziehen (§ 80 BetrVG), wenn er dies für erforderlich hält. (Kontaktaufnahme mit dem AG wegen Kostenübernahme).

Selbst wenn man einigermaßen gut geschult ist, Verhandlungen zu führen, heißt das noch lange nicht, dass man sich mit den juristischen Fallstricken auskennt. Betriebsräte bleiben ihr Leben lang Rechtslaien. Darum kann es bei schwierigen BVs immer ratsam sein, einen Juristen zu rate zu ziehen.

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