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Verpflegung während Seninar

E
Eisfee
Feb 2023 bearbeitet

Ich bin in einen Filialbetrieb beschäftigt. An unseren Hauptstandort bekommen wir ein inhouse Seminar. Von unseren Gremium müssen 10 Personen übernachten, diese Kosten werden genehmigt. Allerdings wird nicht Verpflegung übernommen. Es wird auf das Verpflungsgeld (14€) gemäß reiserichtline verwiesen. Meine Frage, wenn ich an den Seminaren Teilnehme, kann ich hinterher, auch alleine im Zweifel die Verpflegungskosten abzüglich der 14€ einklagen?

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Community-Antworten (25)

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RudiRadeberger

17.02.2023 um 15:34 Uhr

Damit man während der Auswärtstätigkeit nicht ständig im 3-Sterne Fress-Tempel einkehrt, auf der anderen Seite aber dem Mehraufwand für Verpflegung Gerechtigkeit getragen wird...ist das Ganze im Einkommensteuergesetz § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 2 EStG geregelt.

Eintägig mit mehr als acht Stunden - 14 Euro An- und Abreisetag bei mehrtägiger Dienstreise (ohne Mindestabwesenheit) - 14 Euro Mehrtägige Dienstreise und 24-stündige Abwesenheit pro Kalendertag - 28 Euro

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Eisfee

17.02.2023 um 15:49 Uhr

Das war nicht die Frage. Die Frage ist, ob ich individual rechtlich den Aufwand einklagen kann. Denn sie wollen ja nichts bezahlen .

R
RudiRadeberger

17.02.2023 um 15:53 Uhr

Du bekommst also die 14 Euro Verpflegungspauschale nicht? Dann habe ich das falsch verstanden. Ist beim Hotel Essen inkludiert?

E
Eisfee

17.02.2023 um 15:55 Uhr

Nein ist nicht

R
RudiRadeberger

17.02.2023 um 15:56 Uhr

Dann hast du Anspruch auf 14 Euro pro Tag.

C
celestro

17.02.2023 um 15:59 Uhr

"Es wird auf das Verpflungsgeld (14€) gemäß reiserichtline verwiesen."

Wenn darauf verwiesen wird, macht der AG doch deutlich, Euch dieses Geld zu zaheln, oder nicht?

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Eisfee

17.02.2023 um 15:59 Uhr

Und was wäre mit den Rest, der AR1 geht über ne Woche und ich kann nicht nach Hause mit Stullen schmieren?

E
Eisfee

17.02.2023 um 16:03 Uhr

Sorry, ich hab mich verschrieben die 14 € stehen in der Reiserichtlinie zahlen wollen Sie nichts.

R
RudiRadeberger

17.02.2023 um 16:04 Uhr

Wenn es die ganze Woche geht, hast du Anspruch auf 28 Euro pro Tag. Ich ging bisher von 1 Übernachtung aus.

D
DummerHund

17.02.2023 um 16:05 Uhr

Erst einmal was dir gesetzlich pro Tag zu steht: https://www.lohn-info.de/reisekosten_verpflegungsmehraufwand.html

Wie du alles weitere handhabst ist dann deine Sache. Ob du nach Hause fährst und Stullen schmierst von dem Geld oder beim Bäcker um die Ecke der Unterbringung Brötchen holst ist dann nicht mehr Sache des AG:

E
Eisfee

17.02.2023 um 16:09 Uhr

Wenn ich ein normales Seminar außerhalb mache, wäre die Verpflegung doch auch drin?

C
celestro

17.02.2023 um 16:12 Uhr

"Wenn ich ein normales Seminar außerhalb mache, wäre die Verpflegung doch auch drin?"

Was fragst Du uns das? Wenn es normalerweise so ist, dann wäre hier ggf. eine Schlechterstellung aufgrund des Betriebsratsamtes gegeben und das könnte für den AG böse ausgehen.

Wenn ihr aber eine Reisekostenrichtlinie habt, sollte das immer nach der "abgerechnet" werden.

R
RudiRadeberger

17.02.2023 um 16:12 Uhr

Wieso sollte die Verpflegung beim Seminar immer "drin" sein? Du hast Anspruch auf die Verpflegungspauschale. Die bezahlt dir der AG oder du kannst es dir über die Steuererklärung holen. Ganz böse Menschen tun beides...:)

D
DummerHund

17.02.2023 um 16:25 Uhr

Habt ihr im Betrieb eine Reisekostenrichtlinie wo drin steht das er es zahlt, muss er es auch dem BRM zahlen. Habt ihr dies nicht kann er drauf verweisen das du es in der Lohnsteuer steuerlich geltend machen kannst. Beim nächsten Semi drauf achten das auch Übernachtung und Verpflegung dabei ist: Ich weiß warum ich persönlich nichts von Inhouse Seminare halte.

E
Eisfee

17.02.2023 um 16:54 Uhr

Ich halte selbst auch nichts davon, zumal hier viele Mitglieder eine weite Anfahrt haben und ein Spar Effekt, wie das die Übernachtung entfällt, es hier nicht gibt. Auch gab es so eine heckmeck beim BR1 auch nicht. Ich war jetzt längere Zeit krank und mich Ärgert das sich das Gremium bequatschen lassen hat, ein Inhouse zu machen.

G
GabrielBischoff

17.02.2023 um 18:13 Uhr

Es fällt mir sehr schwer Argumente dafür zu finden, warum der Arbeitgeber für eine Alltagssituation eine Verpflegungspauschale zu zahlen hat.

Du bist an deinem normalen Einsatzort, also keine Fahrtkosten und auch keine Verpflegungskosten. Mehr als die Vergütung der Arbeitszeit ist nicht drin.

Vielleicht lernt das Gremium ja draus und bei zukünftigen Abstimmungen zur Schulungsorganisation wird sowas abgelehnt.

E
Eisfee

17.02.2023 um 18:30 Uhr

Ich bin von meinen normalen Arbeitsort 200km entfernt.

E
Eisfee

17.02.2023 um 18:35 Uhr

Die meisten Mitglieder arbeiten in weit entfernten Filialen, das Wort inhouse ist da etwas irreführend.

D
DummerHund

17.02.2023 um 18:49 Uhr

@GabrielBischoff "Es fällt mir sehr schwer Argumente dafür zu finden, warum der Arbeitgeber für eine Alltagssituation eine Verpflegungspauschale zu zahlen hat." Ganz einfach weil das Gesetz es so aussagt . Das hat auch nicht das geringste mit der Fahrzeit oder sonstigem zu tun. Es geht ganz einfach in der Sache darum wie lange man von zu hause (salopp gesagt) abwesend ist.

J
Junge

18.02.2023 um 13:03 Uhr

Das Einkommensteuergesetz spricht von Wohnort UND Tätigkeitsstätte des AN. Findet ein Seminar an der Tätigkeitsstätte des AN statt, gibt es kein Anrecht auf Verpflegungspauschale, insofern er daheim übernachtet, warum auch.

E
Eisfee

18.02.2023 um 13:13 Uhr

@Junge, es ist nicht mein Wohnort, geschweige meine Arbeitsstelle, das liegt so 200km entfernt. Mir ging’s auch und das hab ich so geschrieben, ob ich als BRM diese Kosten sollten mit der AG sie nicht erstatten, alleine auch gerichtlich vorgehen kann, oder es einen Beschluss des Gremiums bedarf.

D
DummerHund

18.02.2023 um 18:48 Uhr

@Eisfee Mach dir nichts draus, Junges Gedanke in seiner Auslegung ist so eh nicht ganz richtig.

J
Junge

19.02.2023 um 19:17 Uhr

Was genau entspricht nicht dem Gesetzgeber?

E
Eisfee

21.02.2023 um 10:56 Uhr

@junge eigentlich frage ich nur ob es einen Beschluss des BR brauch, oder ob man ohne Beschluss individualrechtlich vorgehen kann? In dem Urteil BAG Beschluss vom 07.06.1984 - 6 ABR 66/81, wird vom Betriebsrat geschrieben.

D
DummerHund

21.02.2023 um 11:50 Uhr

@Junge Deine Rückfrage "Was genau entspricht nicht dem Gesetzgeber?" ist falsch. Ich habe geschrieben " Junges Gedanke in seiner Auslegung ist so eh nicht ganz richtig." Nicht umsonst habe ich es so geschrieben. Du verneinst mit deiner Aussage einen arbeitsrechtlichen Bezug. Dieser ist aber für Betriebsratsarbeit gegeben. Dies wird hier vom AG ja auch nicht bestritten da er nicht gegen das Seminar und den Übernachtungen vor geht. Demnach hat der AG sich nach den Gesetzen (angefangen bei §40 BetrVG) oder---und innerbetrieblichen Reisekostenrichtlinien zu richten. Ob es letzteres im Betrieb gibt wissen wir nicht. Was der AG wohl machen kann, sofern keine Reisekostenrichtlinie im Betrieb vorliegt, er kann sogenannte Pauschbeträge abziehen wenn in den Hotelübernachtungen Halb oder Vollverpflegung mit inbegriffen ist. Gebe dazu auf der Schnelle mal 2 Quellen:

https://www.arbg.bayern.de/nuernberg/entscheidungen/neue/19042/index.php

https://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/nuernberg/entscheidungen/maerz07/9__7__tabv_51.02.pdf

Im letzteren ging es zwar nicht ursächlich nur um die Verpflegungspauschale, aber das Urteil gibt es sehr gut wieder.

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