Verpflegung während Seninar
Ich bin in einen Filialbetrieb beschäftigt. An unseren Hauptstandort bekommen wir ein inhouse Seminar. Von unseren Gremium müssen 10 Personen übernachten, diese Kosten werden genehmigt. Allerdings wird nicht Verpflegung übernommen. Es wird auf das Verpflungsgeld (14€) gemäß reiserichtline verwiesen. Meine Frage, wenn ich an den Seminaren Teilnehme, kann ich hinterher, auch alleine im Zweifel die Verpflegungskosten abzüglich der 14€ einklagen?
Community-Antworten (25)
17.02.2023 um 15:34 Uhr
Damit man während der Auswärtstätigkeit nicht ständig im 3-Sterne Fress-Tempel einkehrt, auf der anderen Seite aber dem Mehraufwand für Verpflegung Gerechtigkeit getragen wird...ist das Ganze im Einkommensteuergesetz § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 2 EStG geregelt.
Eintägig mit mehr als acht Stunden - 14 Euro An- und Abreisetag bei mehrtägiger Dienstreise (ohne Mindestabwesenheit) - 14 Euro Mehrtägige Dienstreise und 24-stündige Abwesenheit pro Kalendertag - 28 Euro
17.02.2023 um 15:49 Uhr
Das war nicht die Frage. Die Frage ist, ob ich individual rechtlich den Aufwand einklagen kann. Denn sie wollen ja nichts bezahlen .
17.02.2023 um 15:53 Uhr
Du bekommst also die 14 Euro Verpflegungspauschale nicht? Dann habe ich das falsch verstanden. Ist beim Hotel Essen inkludiert?
17.02.2023 um 15:55 Uhr
Nein ist nicht
17.02.2023 um 15:56 Uhr
Dann hast du Anspruch auf 14 Euro pro Tag.
17.02.2023 um 15:59 Uhr
"Es wird auf das Verpflungsgeld (14€) gemäß reiserichtline verwiesen."
Wenn darauf verwiesen wird, macht der AG doch deutlich, Euch dieses Geld zu zaheln, oder nicht?
17.02.2023 um 15:59 Uhr
Und was wäre mit den Rest, der AR1 geht über ne Woche und ich kann nicht nach Hause mit Stullen schmieren?
17.02.2023 um 16:03 Uhr
Sorry, ich hab mich verschrieben die 14 € stehen in der Reiserichtlinie zahlen wollen Sie nichts.
17.02.2023 um 16:04 Uhr
Wenn es die ganze Woche geht, hast du Anspruch auf 28 Euro pro Tag. Ich ging bisher von 1 Übernachtung aus.
17.02.2023 um 16:05 Uhr
Erst einmal was dir gesetzlich pro Tag zu steht: https://www.lohn-info.de/reisekosten_verpflegungsmehraufwand.html
Wie du alles weitere handhabst ist dann deine Sache. Ob du nach Hause fährst und Stullen schmierst von dem Geld oder beim Bäcker um die Ecke der Unterbringung Brötchen holst ist dann nicht mehr Sache des AG:
17.02.2023 um 16:09 Uhr
Wenn ich ein normales Seminar außerhalb mache, wäre die Verpflegung doch auch drin?
17.02.2023 um 16:12 Uhr
"Wenn ich ein normales Seminar außerhalb mache, wäre die Verpflegung doch auch drin?"
Was fragst Du uns das? Wenn es normalerweise so ist, dann wäre hier ggf. eine Schlechterstellung aufgrund des Betriebsratsamtes gegeben und das könnte für den AG böse ausgehen.
Wenn ihr aber eine Reisekostenrichtlinie habt, sollte das immer nach der "abgerechnet" werden.
17.02.2023 um 16:12 Uhr
Wieso sollte die Verpflegung beim Seminar immer "drin" sein? Du hast Anspruch auf die Verpflegungspauschale. Die bezahlt dir der AG oder du kannst es dir über die Steuererklärung holen. Ganz böse Menschen tun beides...:)
17.02.2023 um 16:25 Uhr
Habt ihr im Betrieb eine Reisekostenrichtlinie wo drin steht das er es zahlt, muss er es auch dem BRM zahlen. Habt ihr dies nicht kann er drauf verweisen das du es in der Lohnsteuer steuerlich geltend machen kannst. Beim nächsten Semi drauf achten das auch Übernachtung und Verpflegung dabei ist: Ich weiß warum ich persönlich nichts von Inhouse Seminare halte.
17.02.2023 um 16:54 Uhr
Ich halte selbst auch nichts davon, zumal hier viele Mitglieder eine weite Anfahrt haben und ein Spar Effekt, wie das die Übernachtung entfällt, es hier nicht gibt. Auch gab es so eine heckmeck beim BR1 auch nicht. Ich war jetzt längere Zeit krank und mich Ärgert das sich das Gremium bequatschen lassen hat, ein Inhouse zu machen.
17.02.2023 um 18:13 Uhr
Es fällt mir sehr schwer Argumente dafür zu finden, warum der Arbeitgeber für eine Alltagssituation eine Verpflegungspauschale zu zahlen hat.
Du bist an deinem normalen Einsatzort, also keine Fahrtkosten und auch keine Verpflegungskosten. Mehr als die Vergütung der Arbeitszeit ist nicht drin.
Vielleicht lernt das Gremium ja draus und bei zukünftigen Abstimmungen zur Schulungsorganisation wird sowas abgelehnt.
17.02.2023 um 18:30 Uhr
Ich bin von meinen normalen Arbeitsort 200km entfernt.
17.02.2023 um 18:35 Uhr
Die meisten Mitglieder arbeiten in weit entfernten Filialen, das Wort inhouse ist da etwas irreführend.
17.02.2023 um 18:49 Uhr
@GabrielBischoff "Es fällt mir sehr schwer Argumente dafür zu finden, warum der Arbeitgeber für eine Alltagssituation eine Verpflegungspauschale zu zahlen hat." Ganz einfach weil das Gesetz es so aussagt . Das hat auch nicht das geringste mit der Fahrzeit oder sonstigem zu tun. Es geht ganz einfach in der Sache darum wie lange man von zu hause (salopp gesagt) abwesend ist.
18.02.2023 um 13:03 Uhr
Das Einkommensteuergesetz spricht von Wohnort UND Tätigkeitsstätte des AN. Findet ein Seminar an der Tätigkeitsstätte des AN statt, gibt es kein Anrecht auf Verpflegungspauschale, insofern er daheim übernachtet, warum auch.
18.02.2023 um 13:13 Uhr
@Junge, es ist nicht mein Wohnort, geschweige meine Arbeitsstelle, das liegt so 200km entfernt. Mir ging’s auch und das hab ich so geschrieben, ob ich als BRM diese Kosten sollten mit der AG sie nicht erstatten, alleine auch gerichtlich vorgehen kann, oder es einen Beschluss des Gremiums bedarf.
18.02.2023 um 18:48 Uhr
@Eisfee Mach dir nichts draus, Junges Gedanke in seiner Auslegung ist so eh nicht ganz richtig.
19.02.2023 um 19:17 Uhr
Was genau entspricht nicht dem Gesetzgeber?
21.02.2023 um 10:56 Uhr
@junge eigentlich frage ich nur ob es einen Beschluss des BR brauch, oder ob man ohne Beschluss individualrechtlich vorgehen kann? In dem Urteil BAG Beschluss vom 07.06.1984 - 6 ABR 66/81, wird vom Betriebsrat geschrieben.
21.02.2023 um 11:50 Uhr
@Junge Deine Rückfrage "Was genau entspricht nicht dem Gesetzgeber?" ist falsch. Ich habe geschrieben " Junges Gedanke in seiner Auslegung ist so eh nicht ganz richtig." Nicht umsonst habe ich es so geschrieben. Du verneinst mit deiner Aussage einen arbeitsrechtlichen Bezug. Dieser ist aber für Betriebsratsarbeit gegeben. Dies wird hier vom AG ja auch nicht bestritten da er nicht gegen das Seminar und den Übernachtungen vor geht. Demnach hat der AG sich nach den Gesetzen (angefangen bei §40 BetrVG) oder---und innerbetrieblichen Reisekostenrichtlinien zu richten. Ob es letzteres im Betrieb gibt wissen wir nicht. Was der AG wohl machen kann, sofern keine Reisekostenrichtlinie im Betrieb vorliegt, er kann sogenannte Pauschbeträge abziehen wenn in den Hotelübernachtungen Halb oder Vollverpflegung mit inbegriffen ist. Gebe dazu auf der Schnelle mal 2 Quellen:
https://www.arbg.bayern.de/nuernberg/entscheidungen/neue/19042/index.php
Im letzteren ging es zwar nicht ursächlich nur um die Verpflegungspauschale, aber das Urteil gibt es sehr gut wieder.
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