Hallo zusammen,

besucht ein Betriebsratsmitglied ein Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG, so hat der AG alle entstehenden Kosten, u.a. auch Verpflegung, zu tragen, so fern nicht eine betriebliche Reisekostenrichtlinie die Erstattung der Verpflegungskosten begrenzt, was bei uns nicht der Fall ist.
Wie sieht das bei im Haus abgehaltenen Seminaren aus, wenn wir (an normalen Arbeitstagen) vom AG bezuschusstes Mittagessen bekommen können, wovon ein Teil vom MA selbst zu tragen ist?

Danke für Eure Hilfe.