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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erstattungsgrenzen bei Unterkunft/Verpflegung - für ein Seminar des Betriebsrats?

M
Mike
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leidensgenossinnen und -Genossen,

ich bereite derzeit die Entscheidung für ein Seminar des Betriebsrats vor. Die Kolleginnen und Kollegen sind sich bzgl. Inhalte ect. einig, allerdings die Kostenübernahme des Arbeitgebers macht uns "sorgen". Ein Kollege hat im letzten Jahr in einem Fachartikel etwas über Grenzen der Erstattung von Kosten für Unterkunft/Verpflegung gelesen, ich kann mich an den selben Artikel erinnern. Aber wie das eben manchmal so ist, wir finden die Zeitschrift mit dem Artikel einfach nicht wieder und was dort genau stand, daran können wir uns nicht erinnern

Deshalb meine Frage: Müssen die Teilenehmer an einer BR-Schulung mit von ihnen zu tragenden Restkosten rechnen?

Gruß Mike

4.46102

Community-Antworten (2)

D
Drache

01.02.2007 um 22:43 Uhr

Hi Mike,

ganz klar: Kosten und Sachaufwände die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehen hat der AG zu tragen (siehe § 40 BetrVG). Siehe dazu auch noch BetrVG § 41 (Umlageverbot). Alles was mit dem BR zu tun hat, muss der AG übernehmen und darf nichts davon auf Euch und Euren Geldbeutel abwälzen.

Gruß & schönen Abend.

W
Waschbär

01.02.2007 um 22:56 Uhr

Deshalb meine Frage: Müssen die Teilenehmer an einer BR-Schulung mit von ihnen zu tragenden Restkosten rechnen? --------------------------- sollte dein Ag auch den Sachstand deiner kolledin haben JA----------

Rechnen muss der BR mit allem , abfinden dagegen muss er sich nicht mit allem, frage wie sicher bist du ? das du nicht auch kostentragen musst ? Reicht dir das von Drache oder willst du sicher gehen und lieber in den Komentar von Fitting/Däubler sehen .... Kanst auch googel das Ergebniss bleibt sich gleich .-) Aber bitte keine fehler im Antragsverfahren :-)

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