Hallo Leidensgenossinnen und -Genossen,

ich bereite derzeit die Entscheidung für ein Seminar des Betriebsrats vor. Die Kolleginnen und Kollegen sind sich bzgl. Inhalte ect. einig, allerdings die Kostenübernahme des Arbeitgebers macht uns "sorgen". Ein Kollege hat im letzten Jahr in einem Fachartikel etwas über Grenzen der Erstattung von Kosten für Unterkunft/Verpflegung gelesen, ich kann mich an den selben Artikel erinnern. Aber wie das eben manchmal so ist, wir finden die Zeitschrift mit dem Artikel einfach nicht wieder und was dort genau stand, daran können wir uns nicht erinnern

Deshalb meine Frage: Müssen die Teilenehmer an einer BR-Schulung mit von ihnen zu tragenden Restkosten rechnen?

Gruß Mike