Änderung der Arbeitszzeitplanung
Ich benötige bitte eine kurzfristige Rückmeldung zu einem Thema das gestern bei uns im Betriebsrat aufgeschlagen ist. Es geht darum dass in verschiedenen Abteilungen ab nächsten Montag angeordnet wurde eine feste Arbeitszeitplanung zu machen und die Mitarbeiter auf Früh (08:00-16:30 Uhr) und Spätdienst (09:30-18:00 Uhr) aufzuteilen um den bedienten Betrieb von 08:00 bis 18:00 Uhr abzudecken. Es wird jedoch tunlichst vermieden das Wort „Schichtplanung“ zu erwähnen. Bis jetzt hatten die Mitarbeiter die Möglichkeit sich selbst zu organisieren, jetzt ist die Abdeckung vorgegeben und sie müssen sich in der Zeit aufteilen.
Damit ist den Mitarbeitern die bisherige Flexibilität genommen und auch haben sie alle Verträge in denen keine Kernarbeitszeit festgelegt sind (das muss ich noch genau überprüfen, eventuell steht bei einigen etwas von „es könnte wenn nötig….“) Der Betriebsrat wurde in diese Änderungsplanung in keinster Weise involviert, wie haben es von den Mitarbeitern erfahren.
Nach meinem Wissen (bin noch stark im Lernmodus meiner neuen BRV Aufgabe) ist das nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Die neue Arbeitszeitregelung muss mit einer BV geregelt werden.
Ich habe jetzt vor den Personalvorstand per Mail zu informieren dass wir als BR der Änderung nicht zustimmen und dann das Thema in der BR Sitzung beraten. (BV benötigt) Eventuell werden sie es trotzdem einführen aber wir hätten als BR rechtzeitig unsere „Nichtzustimmung“ bekannt gegeben.
Bitte die erfahrenen KollegInnen um ihre Ratschläge wie das Vorgehen in diesem Fall richtig ist. DANKE!
Community-Antworten (8)
07.06.2016 um 16:36 Uhr
Habt Ihr denn eine BV zum Thema Arbeitszeit?
Wenn ja, was steht da drin über die Arbeitsauf- und -einteilung .
07.06.2016 um 16:49 Uhr
Herzlichen Dank für die schnelle Reaktion!
Bei der BV (gültig für die gesamte Gruppe der Firma, also alle Töchter und Schwesternunternehmen) steht bei Zeitverteilung:
- Sollarbeitszeit gleichmäßig von Mo-FR
- Die MA könne die SollAZ auf Samstag verteilen, sofern betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ebenso kann AZ am SA vom Vorgesetzen verlangt werden, falls betrieblich notwendig und persönliche Interessen des MA berücksichtigt sind
- Der MA legt Beginn und Ende eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und der Interessen der Kunden fest. Die freie Zeitverteilung ist an einer ordnungsgemäßen Abwicklung der zu erbringenden Arbeitsleistung sowie der Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Betriebsorganisation auszurichten und kann durch den Vorgesetzen eingeschränkt werden, wenn betriebliche Erfordernisse dies notwendig machen. Dabei sind die Interessen der MA angemessen zu berücksichtigen.
Und bei Rahmen- und Kernarbeitszeit steht noch: Eine Kernarbeitszeit besteht für die MA nicht. Ausnahmen gelten für MA deren Tätigkeiten und Aufgaben für die Aufrechterhaltung eines geregelten Geschäftsverkehrs notwendig sind. Für diese MA können Rahmen-/Kernarbeitszeiten vom Vorgesetzen festgelegt werden.
07.06.2016 um 17:12 Uhr
Die freie Zeitverteilung ist an einer ordnungsgemäßen Abwicklung der zu erbringenden Arbeitsleistung sowie der Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Betriebsorganisation auszurichten und kann durch den Vorgesetzen eingeschränkt werden<
und wie wertest Du diese Aussage?
07.06.2016 um 17:35 Uhr
Dass sie es ohne weiteres machen können. Aber ist eine Einführung eines Schichtbetriebes nicht eine eigenständige Sache die durch eine BV geregelt werden sollte? Sonst könnten die Randzeiten stätig erweitert werden und es kommt zu einem 7x24 Betrieb. Das geht einfach so?
07.06.2016 um 17:59 Uhr
Eure BV hat viel zu viele Schlupflöcher.
Ebenso kann AZ am SA vom Vorgesetzen verlangt werden wenn betriebliche Erfordernisse dies notwendig machen Für diese MA können Rahmen-/Kernarbeitszeiten vom Vorgesetzen festgelegt werden.
7x24 kann es gemäß BV wohl nicht geben. Da gibt es ja die festgelegte Betriebszeit und zwar Mo-Fr+Sa.
Aber wenn Ihr mit der Vorgehensweise des AG nicht einverstanden seit, könnt Ihr natürlich auch eine neue BV fordern, die für Euch bessere Regeln beinhalter. Aber da die ja ausgehandelt werden muss (ggf. vor der E-Stelle), will das ganze gut vorbereitet sein.
Dennoch kann man ja auch mit diesem Schritt mal drohen (Kündigung der alten BV usw.). Vielleicht läßt sich auch so durch Verhandlungen etwas erreichen.
07.06.2016 um 18:23 Uhr
Vielen Dank gironimo! Das hilft mir schon sehr weiter. Dadurch dass wir erst sein 3 Jahren ein Tochterunternehmen der "großen Mutter" sind, sind erst mal alle vorhandenen BV's mitgewandert. In der Zwischenzeit haben wir immerhin schon 6 eigene BVs erstellt da die "alten" für uns nicht tragbar waren. Auch wird seit gefühlt ewigen Zeiten an einer Neustrukturierung des AZM gearbeitet (mittlerweile gute Hinhalte Technik der GL!) und somit haben wir die BV AZM noch nicht angefasst. Und ja, ich gebe Dir völlig recht, so wie sie da steht ist sie für die GL fast ein Freibrief.
DANKE!
07.06.2016 um 18:35 Uhr
In diesem Fall halte ich die Rechtsgültigkeit diverser BV´en als nicht gegeben...
08.06.2016 um 18:02 Uhr
@Globus - meinst Du die BV's die mitgewandert sind? Warum sind die nicht rechtsgültig?
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