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Interne Stelle - Rückkehrmöglichkeit

J
Juppiduppi
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns wird eine neue (lukrative) Stelle geschaffen. Diese wird auf Druck des BR nun zuerst intern ausgeschrieben. Kann der BR fordern, daß ein interner Bewerber, der die Stelle antritt, nach einem halben Jahr ggf. wieder auf seinen alten Platz zurück kehren kann, wenn ihm die Stelle doch nicht zusagt? Eine entsprechende BV gibt es (noch) nicht. Kann man das bereits in der internen Stellenausschreibung (zwingend) unterbringen lassen? Könnte der BR der Einstellung eines externen Bewerbers mit der Begründung widersprechen, daß die interne Ausschreibung nicht den Anforderungen des BR entsprochen hat?

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Community-Antworten (4)

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Pickel

07.06.2016 um 10:59 Uhr

Der BR hat ganz sicher kein Recht, die Bedingungen der Einstellung zu diktieren. Ihr könnt froh sein, wenn der AG auf eure Bitte hin zuerst nur intern und nicht gleichzeitig auch extern ausschreibt.

G
gironimo

07.06.2016 um 11:27 Uhr

NaJa die Ausschreibung muss er schon machen, wenn der BR sie fordert. siehe auch Paragraph 93 BetrVG

P
Pickel

07.06.2016 um 12:03 Uhr

Gironimo, das steht nicht in Frage. Der BR will hier aber Einfluss auf den Inhalt der Ausschreibung nehmen (die Zusage wieder an den alten Arbeitsplatz zurückkehren zu dürfen). Darauf gibt es nun mal keinen Anspruch. Der BR vergisst dabei anscheinend auch komplett, was mit der Nachfolgerperson dann geschehen soll - alles sehr kurz gedacht.

C
celestro

07.06.2016 um 12:15 Uhr

Pickel hat völlig recht. Der Einfluss des BR auf die Ausschreibung (vor allem ohne BV) ist praktisch nicht gegeben.

Den einzigen Hebel, den der BR hat ist, daß er prüfen kann, ob die externe Ausschreibung später so war wie die interne. Da darf der AG nämlich nicht plötzlich die Ausschreibung komplett ändern. Es sei denn natürlich, er macht diese geänderte Ausschreibung auch nochmal intern.

Dummerweise darf der AG dann nachher (bei der Einstellung) komplett von allem abweichen. Wenn man also rein schreibt "mindestens Abitur", kann der AG dennoch einen Hauptschüler einstellen.

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