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interne Stellenausschreibung

S
Serina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Bei uns in der Abteilung wird eine Befristete Stelle frei aufgrund von einer Elternzeit einer Kollegin. Wir haben eine BV über interne Stellenausschreibungen. Die Stelle wurde als befristete Stelle ausgeschrieben. Also bis dahin hatte alles seine Richtigkeit. Jetzt habe ich erfahren das zwar die Stelle befristet ausgeschrieben , , ,aber intern unbefristet vergeben werden soll. Der interne Mitabreiter ist von unserer Muttergesellschaft.Er soll auch zu 100% die Aufgaben der Kollegin übernehmen. Es wurde mit der Kollegen die in Elternzeit geht ein Gespräch geführt das sie ihre Tätigkeit wenn Sie wiederkommt nicht in Teilzeit erledigen könnte. Deswegen müsste man schauen was für Aufgaben sie bekommt wenn sie in 1 Jahr wieder da ist. Wir werden als Betriebsrat der Einstellung wiedersprechen da die Stelle als besfristet Intern ausgeschrieben wurde und in unbefristet vergeben wurde. Es wurden andere Mitabreiter getäuscht deswegen werden wir erneut eine Stellenausschreibung verlangen. Was können wir noch tun ? Können wir was für die Kollegin tun ? Danke für alle Antworten im Voraus !

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Community-Antworten (6)

G
gironimo

19.09.2015 um 21:39 Uhr

Das mit der Stellenausschreibung ist ja nur eine Ehrenrunde. Der AG schreibt neu aus - wartet die Frist ab, die Ihr vereinbart habt und schon ist der Kollege da.

Ihr solltet die Angelegenheit abgehoben rechtlicher Normen, Urteile oder sonstiger juristischer Fallstricke mit dem Arbeitgeber diskutieren.

  • Themen wie: Gleichstellung Frau / Mann; Vereinbarkeit von Beruf und Familie usw. die Themen gehören ja zu Eurer "allgemeinen" Aufgabe.
P
Pickel

20.09.2015 um 10:07 Uhr

Die Kollegin hat nur dann Anspruch auf eine TZ-Stelle, wenn dem nicht wichtige betriebliche Gründe entgegenstehen. Ob das der Fall ist, kann niemand sagen, wenn du zu 95% Dinge schilderst, auf die es gar nicht ankommt.

S
Serina

20.09.2015 um 11:59 Uhr

Worauf kommt es denn an ?

H
Hoppel

20.09.2015 um 13:36 Uhr

@ Serina

"Jetzt habe ich erfahren das zwar die Stelle befristet ausgeschrieben , , ,aber intern unbefristet vergeben werden soll. [...] Wir werden als Betriebsrat der Einstellung wiedersprechen da die Stelle als besfristet Intern ausgeschrieben wurde und in unbefristet vergeben wurde. "

Zwischen diesen zwei Aussagen liegen Welten!

Da bin ich doch neugierig, wie ihr gem. § 99 Abs.2 BetrVG die Zustimmung zur Einstellung versagen wollt.

Ungeachtet dessen sollte man als BR wissen, dass die Kollegin nach Rückkehr aus Elternzeit KEINEN Anspruch auf ihren bisherigen Arbeitsplatz hat. Der AG muss sie lediglich vertragsgemäß beschäftigen!

P
Pjöööng

20.09.2015 um 13:40 Uhr

Eine Stelle befristet extern zu vergeben, das istja recht einfach...

Aber wie stellt Ihr Euch vor, eine Stelle intern befristet zu vergeben? Was geschieht dann beim Befristungsende?

N
niemand

21.09.2015 um 17:24 Uhr

Das kommt in großen Unternehmen sehr oft vor. Die Beschäftigten werden nach Ende der Befristung andersweitig beschäftigt. Was Senna zu Recht bemängelt ist die falsche Ausschreibung. Wäre die Stelle unbefristet ausgeschrieben gewesen hätten sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch andere darauf beworben. Jetzt hat es den Anschein, dass man hier eine bestimmte MA qauf die Stelle hieven wollte, indem man falsch ausschreibt. Mit der richtigen Ausschreibung haben auch andere Kollegen, die die Ungewissheit gescheut haben, was für eine Tätigkeit sie nach Ende der Befristung erwartet, auch eine Chance sich zu bewerben.

Ich würde auch empfehlen das Ausschreibungsverfahren noch einmal neu zu starten.

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