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Interne Stellenausschreibung

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#Justitia#
Feb 2020 bearbeitet

Wir haben eine interne Stellenausschreibung für eine freie Stelle in unserem Unternehmen verlangt.

Jetzt kamen 3 interne Bewerbungen rein.

Eine Bewerberin hat derzeit eine deutlich höher dotiertere Stelle (2 Entgeltgruppen höher). Ihr ist bewusst, dass Sie entsprechend weniger verdienen würde. Sie ist halt sehr unzufrieden mit ihrer aktuellen Stelle.

Der Abteilungsleiter hat nun "Vorstellungsgespräche" mit den einzelnen Mitarbeitern geführt. Und Sie hat noch im Gespräch die Aussage erhalten, dass Sie keine Chance auf die Stelle hat weil sie überqualifiziert sei. Und Sollte eine andere vergleichbare geringer dotierte Stelle ausgeschrieben werden, bräuchte sie sich gar nicht erst zu bewerben.

Eine Matrix bezüglich des Auswahlverfahrens liegt uns noch nicht vor.

Mein Anliegen: In einem Auswahlverfahren hat sie meiner Meinung nach objektiv betrachtet die besten Chancen. Ist es rechtens Sie mit der Begründung "überqualifiziert" abzulehnen?

1.12806

Community-Antworten (6)

M
Milchknilch

12.02.2020 um 16:22 Uhr

Ich seh das ganz objektiv einfach so: Sie übt derzeit eine Tätigkeit aus, für die ein gewisses höheres Qualifikationsniveau erforderlich ist. Es liegt in der Natur der Sache, dass man für Tätigkeiten mit niedrigerer Anforderung eher geeignetes Personal findet. Ich gehe mal davon aus, dass der AG sie für eben diese höhere Tätigkeit eingestellt hat, weil sie dafür geeignet ist. Warum sollte er aus seiner Sicht sie freiwillig auf eine andere Tätigkeit setzen? Damit würde er sich ja schaden. Denn dann müsste er auf eine möglicherweise langwierige Suche nach einem neuen MA für ihre Stelle gehen. Dass das aus AG Sicht kontraproduktiv ist, ist glaube ich für jeden verständlich.

Ich würde als Arbeitgeber allerdings mit einer anderen Begründung ablehnen: Ich brauch dich für den anderen Job. Dringend. Das ist als Begründung vollkommen nachvollziehbar...

P
Pjöööng

12.02.2020 um 16:55 Uhr

Die Ablehnung eines Bewerbers bedarf nur dann der Begründung wenn der Betriebsrat Auswahlrichtlinien vereinbart hat.

K
krambambuli

12.02.2020 um 18:02 Uhr

Warum will sie denn unbedingt die weniger qualifizierte Stelle? Vielleicht lässt sich aus den Gründen eine Argumentation ableiten.

C
celestro

12.02.2020 um 18:31 Uhr

"Warum will sie denn unbedingt die weniger qualifizierte Stelle?"

Steht doch da:

"Sie ist halt sehr unzufrieden mit ihrer aktuellen Stelle."

und das muss dann schon krass sein, wenn man dafür eine weniger hohe Stelle mit 2 Entgeltgruppen TIEFERER Einstufung annehmen würde.

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#Justitia#

13.02.2020 um 08:23 Uhr

Ja genau Sie ist super unzufrieden mit Ihrem Job. Da werden leider warme Worte auch nichts mehr bringen. Das hat Sie auch schon gegenüber den leitenden Angestellten erwähnt.

Ich bin halt gespannt wie das Auswahlverfahren aussehen soll bei dem heraus kommt, dass Sie diese Stelle nicht bekommt.

Ich wollte von euch wissen ob es eine Option wäre, anhand des Grundes "Überqualifizierung" mit dem § 99 BetrVG die Zustimmung verweigern kann.

Sorry wenn die Antwort eventuell auf der Hand liegt. Wir sind ein sehr junger Betriebsrat.

P
Pjöööng

13.02.2020 um 13:23 Uhr

Ihr könnt ja nur die 6 Gründe heranziehen die im § 99 (2) BetrVG aufgelistet sind. Da werdet Ihr "Überqualifizierung" nicht finden.

Ich würde mit diesen Randbedingungen diese Kollegin auch nicht nehmen wollen. Sie will den schlechter bezahlten Job nur, weil sie in ihrem Job unzufrieden ist. Dann wird sie sich in der Regel schnell wieder nach etwas umsehen was besser zu ihrer Qualifikation passt, oder sie ist eine ANind die sowieso "immer" unzufrieden ist.

Falls die Aussage des Abteilungsleiters nicht nur eine persönliche Ansicht desjenigen ist, sondern der Firmenstandpunkt, dann sieht man wohl sowieso keine große Zukunft mehr für diese Kollegin in diesem Unternehmen.

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