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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Behinderung von Betriebratsarbeit?

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Maryjane
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns stehen Umstrukturierungsmaßnahmen an, die nach dem Konzept des AG den Verlust von über 50% der Arbeitsplätze beinhalten. Das wurde uns vor ca. 2 Wochen bekanntgegeben.

Wir haben letzte Woche eine außerordentliche Betriebsversammlung einberufen, um die Belegschaft darüber zu informieren. Der AG hatte eigentlich vor, das bei der Betriebsversammlung selbst zu sagen, hat es aber gegen Absprache unterlassen. Somit haben wir es gesagt.

Wir sind in Verhandlungen hinsichtlich Interessenausgleich und Sozialplan. Ein Wirtschaftssachverständiger wurde uns vor einer Woche genehmigt. Das Konzept des AG umfasst ca. 20 Seiten als Powerpoint ohne Hintergrundinformationen. Unser RA hat uns auch aufgeklärt, dass die Information hinsichtlich der Betriebsänderung an die Kollegen keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt, gleichgültig was wir unterschrieben haben. Die einschlägigen Urteile sind auch eindeutig.

Egal wie, in einer aktuellen Abteilungsleiterversammlung wurde bekanntgegeben, dass unser AG uns verklagen möchte wegen Verrat von Betriebsgeheimnissen. Gleichzeitig wurde den Abteilungsleitern ebenfalls bekanntgegeben, dass es doch wohl nicht angehen kann, dass wir „immer“ noch kein eigenes Konzept haben. Wie auch ohne Hintergrundinformationen, wir und unser Sachverständiger und RA arbeiten dran. Ist diese Aussage in einer Abteilungsleiterversammlung bereits als Behinderung der Betriebsratsarbeit zu bewerten. Diese Aussage wird wahrscheinlich von den Abteilungsleitern an die "High Performer" weitergegeben und damit versucht ein Keil in die Belegschaft zu treiben.

Danke für Euer Feedback Maryjane

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Community-Antworten (8)

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ganther

07.06.2016 um 00:01 Uhr

Wo soll das denn eine Behinderung sein? Da müsst ihr schon ein dickeres Fell bekommen

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Globus

07.06.2016 um 00:08 Uhr

Na, ihr müßt ja kein eigenes Konzept haben, sondern nur das des AG bewerten - wenn ihr nciht einverstanden seid, damit, dann ist das so...

B
bohgi

07.06.2016 um 00:26 Uhr

Ihr müsst kein eigenes Konzept haben, aber es wäre euer Recht ein eigenes vorzulegen. Ohne Hintergrundinfos ist das natürlich schwierig. Demnach solltet ihr den AG auffordern alle Daten und Fakten offen zu legen. Macht euch in dieser Phase transparent und zeigt deutlich, wo ihr einbezogen werdet und wo man euch stört. Es ist kein Geheimnisverrat die Belegschaft darüber zu informieren, dass der AG die eine oder andere Antwort schuldig bleibt. So vermeidet ihr den Keil, bleibt sauber und nachvollziehbar für eure Klientel und baut Druck auf den AG auf.

G
Globus

07.06.2016 um 00:41 Uhr

und wie bleibt man sauber? in dem man eben die Vorschläge des AG nur bewertet - einverstanden muß man nicht sein...

Ich persönlich halte das für das sinnvollste - ohne die Einzelheiten zu kennen...

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DummerHund

07.06.2016 um 00:48 Uhr

Teilt dem AG mit das er sich einer evtl. Klage doch direkt an euren Rechtsanwalt wenden sollte.....wenn es dem Gerücht nach wirklich so ist. Ansonsten seht der Betriebsrat in Verbindung mit Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt jederzeit zu konstruktiven Gesprächen der Geschäftsleitung jederzeit zu Verfügung. So würde ich dem AG gegenüber stehen.

S
Scholf

07.06.2016 um 01:42 Uhr

mit einer Klage direkt an den Rechtsanwalt wenden?

Wie kann man nur so einen Quatsch schreiben?

Selbstverständlich muss man sich mit einer Klage IMMER an das zuuständige Gericht wenden.

G
gironimo

07.06.2016 um 11:19 Uhr

Den Anwalt als alleiniger Berater für den BR? Aber ansonsten sehe ich hier auch nur die normaLe Härte der BR Arbeit

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DummerHund

07.06.2016 um 22:03 Uhr

Ein Gutes hatte @Scholf´s Post. So habe ich bemerkt das ich das "wegen" vergessen hab. Ansonsten bleibe ich bei meiner Aussage und empfehle den @ Scholf das er sich Gedanken machen sollte was der Unterschied ist, zwischen sich an jemanden wenden wegen, und, ich reiche ein.

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