Behinderung von Betriebratsarbeit?
Hallo,
bei uns stehen Umstrukturierungsmaßnahmen an, die nach dem Konzept des AG den Verlust von über 50% der Arbeitsplätze beinhalten. Das wurde uns vor ca. 2 Wochen bekanntgegeben.
Wir haben letzte Woche eine außerordentliche Betriebsversammlung einberufen, um die Belegschaft darüber zu informieren. Der AG hatte eigentlich vor, das bei der Betriebsversammlung selbst zu sagen, hat es aber gegen Absprache unterlassen. Somit haben wir es gesagt.
Wir sind in Verhandlungen hinsichtlich Interessenausgleich und Sozialplan. Ein Wirtschaftssachverständiger wurde uns vor einer Woche genehmigt. Das Konzept des AG umfasst ca. 20 Seiten als Powerpoint ohne Hintergrundinformationen. Unser RA hat uns auch aufgeklärt, dass die Information hinsichtlich der Betriebsänderung an die Kollegen keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt, gleichgültig was wir unterschrieben haben. Die einschlägigen Urteile sind auch eindeutig.
Egal wie, in einer aktuellen Abteilungsleiterversammlung wurde bekanntgegeben, dass unser AG uns verklagen möchte wegen Verrat von Betriebsgeheimnissen. Gleichzeitig wurde den Abteilungsleitern ebenfalls bekanntgegeben, dass es doch wohl nicht angehen kann, dass wir „immer“ noch kein eigenes Konzept haben. Wie auch ohne Hintergrundinformationen, wir und unser Sachverständiger und RA arbeiten dran. Ist diese Aussage in einer Abteilungsleiterversammlung bereits als Behinderung der Betriebsratsarbeit zu bewerten. Diese Aussage wird wahrscheinlich von den Abteilungsleitern an die "High Performer" weitergegeben und damit versucht ein Keil in die Belegschaft zu treiben.
Danke für Euer Feedback Maryjane
Community-Antworten (8)
07.06.2016 um 00:01 Uhr
Wo soll das denn eine Behinderung sein? Da müsst ihr schon ein dickeres Fell bekommen
07.06.2016 um 00:08 Uhr
Na, ihr müßt ja kein eigenes Konzept haben, sondern nur das des AG bewerten - wenn ihr nciht einverstanden seid, damit, dann ist das so...
07.06.2016 um 00:26 Uhr
Ihr müsst kein eigenes Konzept haben, aber es wäre euer Recht ein eigenes vorzulegen. Ohne Hintergrundinfos ist das natürlich schwierig. Demnach solltet ihr den AG auffordern alle Daten und Fakten offen zu legen. Macht euch in dieser Phase transparent und zeigt deutlich, wo ihr einbezogen werdet und wo man euch stört. Es ist kein Geheimnisverrat die Belegschaft darüber zu informieren, dass der AG die eine oder andere Antwort schuldig bleibt. So vermeidet ihr den Keil, bleibt sauber und nachvollziehbar für eure Klientel und baut Druck auf den AG auf.
07.06.2016 um 00:41 Uhr
und wie bleibt man sauber? in dem man eben die Vorschläge des AG nur bewertet - einverstanden muß man nicht sein...
Ich persönlich halte das für das sinnvollste - ohne die Einzelheiten zu kennen...
07.06.2016 um 00:48 Uhr
Teilt dem AG mit das er sich einer evtl. Klage doch direkt an euren Rechtsanwalt wenden sollte.....wenn es dem Gerücht nach wirklich so ist. Ansonsten seht der Betriebsrat in Verbindung mit Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt jederzeit zu konstruktiven Gesprächen der Geschäftsleitung jederzeit zu Verfügung. So würde ich dem AG gegenüber stehen.
07.06.2016 um 01:42 Uhr
mit einer Klage direkt an den Rechtsanwalt wenden?
Wie kann man nur so einen Quatsch schreiben?
Selbstverständlich muss man sich mit einer Klage IMMER an das zuuständige Gericht wenden.
07.06.2016 um 11:19 Uhr
Den Anwalt als alleiniger Berater für den BR? Aber ansonsten sehe ich hier auch nur die normaLe Härte der BR Arbeit
07.06.2016 um 22:03 Uhr
Ein Gutes hatte @Scholf´s Post. So habe ich bemerkt das ich das "wegen" vergessen hab. Ansonsten bleibe ich bei meiner Aussage und empfehle den @ Scholf das er sich Gedanken machen sollte was der Unterschied ist, zwischen sich an jemanden wenden wegen, und, ich reiche ein.
Verwandte Themen
Gibt es Behinderung der Betriebsratsarbeit auch unter Betriebsräten?
ÄlterIch nehme mal den Thread von @Bedrohter zum Anlass um zu fragen, ob sich auch BRs der Behinderung der Betriebsratsarbeit schuldig machen können. Ich habe auch mal die Suchmaschinen angeschmissen, konn
Behinderung - was muss der Arbeitnehmer sagen?
ÄlterHallo zusammen, nachdem ich mich ein wenig recherchiert habe, habe ich zum Thema Schwerbehinderung folgendes rausgefunden: wenn es weder die Arbeitssicherheit noch die Arbeitnehmerpflichten be
Nachträgliche Feststellung Grad der Behinderung
ÄlterMöchte dann auch mal wieder eure Hilfe in Anspruch nehmen. AN hatte bis 10.05. 2018 Grad der Behinderung von 50%: Wurde dann wieder auf 30% runter gestuft. Heute kam ein Schreiben.... Sehr geehrte F
Behinderung der Betriebsratstätigkeit
ÄlterHallo zusammen, seit mehreren Jahren kämpft der Betriebsrat in unsere Firma für alle möglichen Rechte, Mitbestimmung, Information, Beteiligung, und, und und. Der Betriebsrat wird ständig übergangen un
Elternzeit und Betriebsratsarbeit - als Aushilfe bezahlen?
ÄlterEine Kolleginn ist zur Zeit in Elternzeit. Sie ist währendessen in den BR gewählt worden. Unser Arbeitgeber will Sie als für die Betriebratsarbeit als Aushilfe bezahlen . Ist das in Ordnung? Eigendlic