Elternzeit und Betriebsratsarbeit - als Aushilfe bezahlen?
Eine Kolleginn ist zur Zeit in Elternzeit. Sie ist währendessen in den BR gewählt worden. Unser Arbeitgeber will Sie als für die Betriebratsarbeit als Aushilfe bezahlen . Ist das in Ordnung? Eigendlich hatte Sie vor der Elternzeit einen höhere Stundenlohn aufgrund Ihrer Tätigkeit. Müsste Sie trotz Elternzeit nicht normal bezahlt werden, oder ist es rechtens, sie als Aushilfe zu bezahlen???
Community-Antworten (1)
23.10.2006 um 12:33 Uhr
Für Beschäftigung während der Elternzeit gibt es ja gesetzliche Vorschriften. (§15 Abs. 4BErzGG). Demnach darf die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht überschreiten. Das ist sicherlich mit dem normalen Umfang der BR-Arbeit vereinbar. Zur Bezahlung sehe ich §37 Abs.2 BetrVG als den richtigen. Demnach muß Betriebsratsarbeit wie normale Arbeit vergütet werden. Es darf also nicht weniger gezahlt werden. Es ist auch nicht möglich, daß der AG sie als Aushilfe einstellt, denn es besteht ja ein reguläres Arbeitsverhältnis und in diesem Rahmen ist sie ja in den BR gewählt worden. Also zusammengefaßt: Sie darf max. 30 Stunden pro Woche für den gleichen Stundenlohn wie zuvor arbeiten.
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
was haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Vertragsänderung nach Elternzeit - muss der Arbeitsvertrag danach wieder unbefristet sein wie vor der Elternzeit?
Hallo Forum Kann mir jemand weiter helfen? Eine Kollegin war in Elternzeit sie hatte einen unbefristeten Vollzeitvertrag. Sie hat vor Abauf der Elternzeit als Aushilfe wieder bei uns angefangen zu a
Betriebsratsamt während Elternzeit
Ein Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Betriebsrat stimmt Einstellung einer Aushilfe nicht zu, ohne Begründung
Sachverhalt: Aushilfe arbeitet seit 6 Jahren zuverlässig in einem Getränkelogistikbetrieb. Nach Beendigung der Schule im April und vor dem FSJ im August wird diese Aushilfe Vollzeit eingestellt für d