Elternzeit und Betriebsratsarbeit - als Aushilfe bezahlen?
Eine Kolleginn ist zur Zeit in Elternzeit. Sie ist währendessen in den BR gewählt worden. Unser Arbeitgeber will Sie als für die Betriebratsarbeit als Aushilfe bezahlen . Ist das in Ordnung? Eigendlich hatte Sie vor der Elternzeit einen höhere Stundenlohn aufgrund Ihrer Tätigkeit. Müsste Sie trotz Elternzeit nicht normal bezahlt werden, oder ist es rechtens, sie als Aushilfe zu bezahlen???
Community-Antworten (1)
23.10.2006 um 12:33 Uhr
Für Beschäftigung während der Elternzeit gibt es ja gesetzliche Vorschriften. (§15 Abs. 4BErzGG). Demnach darf die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht überschreiten. Das ist sicherlich mit dem normalen Umfang der BR-Arbeit vereinbar. Zur Bezahlung sehe ich §37 Abs.2 BetrVG als den richtigen. Demnach muß Betriebsratsarbeit wie normale Arbeit vergütet werden. Es darf also nicht weniger gezahlt werden. Es ist auch nicht möglich, daß der AG sie als Aushilfe einstellt, denn es besteht ja ein reguläres Arbeitsverhältnis und in diesem Rahmen ist sie ja in den BR gewählt worden. Also zusammengefaßt: Sie darf max. 30 Stunden pro Woche für den gleichen Stundenlohn wie zuvor arbeiten.
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
Älterwas haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Betriebsratsamt während Elternzeit
ÄlterEin Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Vertragsänderung nach Elternzeit - muss der Arbeitsvertrag danach wieder unbefristet sein wie vor der Elternzeit?
ÄlterHallo Forum Kann mir jemand weiter helfen? Eine Kollegin war in Elternzeit sie hatte einen unbefristeten Vollzeitvertrag. Sie hat vor Abauf der Elternzeit als Aushilfe wieder bei uns angefangen zu a
Urlaub streichen weil BV regelt dass nur 10 Tage alter Urlaub mit ins neue Jahr genommen werden dürfen - wer kann helfen?
ÄlterHi Zusammen, ich hoffe, ihr könnt mir bei unserem Problem helfen... und am besten auch noch gaaaanz schnell! Bei uns in der Firma gibt es eine Abteilung (Datenaufbereitung) mit 2 Mitarbeitern. Im
MA möchte von 70% höher; aber AG stellt Aushilfe ein
ÄlterEine Mitarbeiterin in unserem Unternehmen ist auf Teilzeit mit 70% eingestellt. Der Bruttogehalt liegt bei ca 2500 Euro im Monat. Es war neben diese Mitarbeiterin für die gleiche Tätigkeit eine Person