Hallo,

unser BR hat einer arbeitgeberseitigen Kündigung nach erfolgter Anhöhrung widersprochen. Der Widerspruch ist der Geschäftsleitung schriftlich zugegangen. Das Kündigungsschreiben an den Arbeitnehmer enthielt jedoch keine Kopie des Widerspruches.

Dar der BR dem betroffenen Arbeitnehmer eine Kopie des Wiederspruches zukommen lassen, oder muss er sich direkt an den Arbeitgeber wenden um eine Kopie zu erhalten?

Danke im Vorraus