Erstellt am 06.06.2016 um 15:29 Uhr von gironimo
Neuwahlen sind nur nötig, wenn Ihr gemäß § 13 BetrVG folgende Situation habt:
"Außerhalb dieser Zeit (4 jährige Amtszeit) ist der Betriebsrat zu wählen, wenn mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist -
oder noch ein BR-Mitglied aufhört (Ihr seit doch ein 3er BR ?)
Somst bleibt alles wie es ist.
Probleme mit Schulungen - welche?
Erstellt am 07.06.2016 um 12:18 Uhr von Silvia
Danke für die Antwort.
Ja wir sind nur noch 3 im BR. Es gibt jrtzt auch kein Ersatzmitglied mehr.
Schlung muss heiß mit AG ausdiskutiert werden. Gesetzte und Vorschriften interessieren unsere GF nicht. Sehr schwirige Situation bei uns. Set Übernahme vor ca. 2 Jahren versucht man jetzt die alteingesessenen rauszuekeln durch immer mehr arbeit und ungerechte behandlung.