Drei statt fünf
Wir sind in der Firma noch unter 50 MA. Der BR besteht aus 3 MA, eine davon geht demnächst in Rente, keine Nachrücker da also es muss neu gewählt werden. Das Problem ist es soll noch MA eingestellt werden und wir sind dann über 50 wenn gewählt wird. Die GL will vermeiden dass wir dann 5 BR Mitglieder sind (Kosten Gründen?), droht sogar mit eine neue Gesellschaft (ohne BR) und die neue MA hier einzustellen. Oder schlägt vor eine Betriebsvereinbarung die regelt dass nur 3 BR Mitglieder trotz mehr als 50 MA. Darf er das? Was meint Ihr?
Community-Antworten (3)
06.06.2016 um 12:41 Uhr
Natürlich kann der Ag so eine Regelung vorschlagen, der BR kann eine solche Vereinbarung aber nicht rechtsgültig abschließen.
06.06.2016 um 13:52 Uhr
Setzt ein wenig auf Zeit. Wartet bis die Rente eintritt und bestellt dann erst den WV. Ansonsten lasst Euch nicht unter Druck setzen. Lasst Euch nicht auf Diskussionen mir dem AG ein.
06.06.2016 um 15:31 Uhr
Der Vorschlag von ihm, die Anzahl der BR-Mitglieder auf 3 mittels einer Betriebsvereinbarung zu begrenzen, ist allerdings amüsant. Man muss den Chefs zugute halten, dass sie sich immer wieder etwas neues einfallen lassen.
Hier gibt es eine eindeutige gesetzliche Regelung (§9 BetrVg). Und mir wäre nicht bekannt, dass ich Mittels einer Betriebsvereinbarung geltende Gesetze nach belieben verändern kann.
Versuchen kann er es natürlich, allerdings wäre die BV wohl kaum gültig.
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