Auf dem Stimmzettel weniger Kandidaten ankreuzen als erforderlich?
Hallo zusammen,
unser neuer BR wird aus fünf Mitgliedern bestehen. Insgesamt haben wir 11 Vorschläge aus denen gewählt werden kann.
Da wir fünf Mitglieder benötigen ist klar, dass maximal fünf Personen angekreuzt werden dürfen, da die Stimme sonst ungültig ist (§ 20 Abs. 3 WO). Wie verhält sich das, wenn einem Wähler z. B. nur drei der 11 möglichen Kandidaten zusagen. Kann man auch nur drei Kreuze machen oder müssen es zwingend fünf sein? Ist das in der WO festgelegt? Ich konnte dazu leider nichts passendes finden und möchte mich gerne absichern.
Danke vorab!
Community-Antworten (4)
22.03.2022 um 16:03 Uhr
Ja man darf auch weniger ankreuzen. Maximal 5 bedeutet keine 6
aber 5 oder 4 oder 3 oder 2 oder 1 oder 0 möglich.
22.03.2022 um 16:04 Uhr
Dankeschön!
22.03.2022 um 16:05 Uhr
§ 20 Stimmabgabe
§ 20 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Ist nur eine gültige Vorschlagsliste eingereicht, so kann die Wählerin oder der Wähler ihre oder seine Stimme nur für solche Bewerberinnen oder Bewerber abgeben, die in der Vorschlagsliste aufgeführt sind.
(2) Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf der Vorschlagsliste benannt sind.
(3) 1Die Wählerin oder der Wähler kennzeichnet die von ihr oder ihm gewählten Bewerberinnen oder Bewerber durch Ankreuzen an der hierfür im Stimmzettel vorgesehenen Stelle und faltet ihn in der Weise, dass ihre oder seine Stimme nicht erkennbar ist; es dürfen nicht mehr Bewerberinnen oder Bewerber angekreuzt werden, als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. 2§ 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 4, §§ 12 und 13 gelten entsprechend.
Das sagt dir der 1.und letze Satz in Absatz 3. Kreuzt ein Wähler also nur 3 Bewerber an ist dies eine gültige Stimmabgabe.
22.03.2022 um 16:45 Uhr
der Wählerwille muss eindeutig zu erkennen sein, darauf kommt es an, nicht auf die Anzahl der Kreuze sondern auf die Anzahl der angekreuzten Kandidaten/Listen. d.h. solange nicht mehr als 5 Kandidaten angekreutzt sind, ist die Stimme zu zählen. Man kann auch 2 Kreuze hinter einem Kandidaten machen und hinter den 4 anderen x-beliebig viele Kreuze. Da die Anzahl der Kreuze hinter einem Kandidaten immer mit 1 gewertet wird, sind hier pro Kandidat auch nur je 1 Stimme zu werten. Das gilt natürlich auch bei weniger als 5 angekreutzten Kandidaten. Auch könnte man alle Kandidaten die man nicht möchte Durchstreichen und nur die max. 5 Kandidaten stehen lassen, die man wählen möchte.
so einfach ist eine korrekte Auszählung nicht, das man alles mit mehr als 5 Kreuzen einfach als ungültig deklarieren kann. Zitat: Bei einer Personenwahl wäre ein Stimmzettel dann ungültig, wenn ein Wähler mehr Personen ankreuzt, als in den Betriebsrat zu wählen sind. https://www.betriebsratswahl.de/video/73885/wann-ist-ein-stimmzettel-ungueltig/16121/lc6er2xqtqe
oder:
https://www.kluge-seminare.de/betriebsratswahl/stimmabgabe-regulaeres-wahlverfahren/
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