Hallo zusammen,
Da ich schon des öfteren positive Anregungen und Hilfen für meine Betriebsrattätigkeit aus diesem Forum bezogen habe, bin ich mir sicher daß Ihr mir bei unserem Problem weiterhelfen könnt. Folgende Betriebsänderung wird ab Januar 2008 bei uns eintreten. Unsere Firmengruppe wird von einer Holding geleitet, diese hat die Aufsicht über fünf Firmen. Nun sollen ab Januar 2008 drei von den fünf Firmen zusammengelegt werden. Diese drei Firmen befinden sich im gleichem Betriebsgebäude und sind wirtschaftlich eng miteinander verbunden.Gesellschafter ändern sich nicht, es werden nur drei neue Geschäftsführer eingesetzt. Wir sind der personell größte Betrieb mit cirka 38 Mitarbeitern und stellen einen dreiköpfigen Betriebsrat. Die zwei anderen Betriebe haben jeweils 3 und 8 Mitarbeiter und keinen Betriebsrat. Müssen wir beim Zusammenschluß neu wählen, oder das Übergangsmandat wahrnehmen, oder läuft es mit dem alten Betriebsrat weiter wie gehabt.
Laut unserem Big Boss soll sich für die Mitarbeiter nichts ändern, Arbeitsverträge, Gehalt usw. wären nicht betroffen von der Betriebsänderung. Er möchte nur das ganze wirtschaftlich mehr zentralisieren da er sich auch in den Ruhestand begibt.
Für eure Tipps und Ratschläge wären wir Euch sehr dankbar.
Herzlicher Gruß
Reproman