Schriftliche Ermahnung wegen Reisekostenabrechnung
Ein Kollege war vor 3 Monaten auf einer Tagung (2 Tage). Danach hat er seine Reisekostenabrechnung gemacht, aber vergessen anzugeben, dass er ein Mittagessen und ein Abendessen erhalten hat. Die Abrechnung wurde trotzdem von seinem Vorgesetzten freigegeben und das Geld wurde bereits überwiesen. Jetzt hat man die Reisekosten nochmals überprüft und die fehlenden Angaben zu Mittag-/Abendessen bemängelt und ihm eine schriftliche Ermahnung ausgesprochen. Was haltet ihr davon? Darf man die Ermahnung aussprechen, obwohl die Reisekosten bereits freigegeben und überwiesen sind?
Community-Antworten (4)
05.06.2016 um 12:54 Uhr
Ja selbstverständlich!
05.06.2016 um 13:55 Uhr
alle Beteiligten wollen doch, dass es in Zukunft richtig gemacht wird.
Die einzige Frage, die sich dem BR stellt: ist die Reiserichtlinie eindeutig und verständlich genug.
05.06.2016 um 16:00 Uhr
Es gibt AG, die sowas zum Anlass nehmen, dem AN zu kündigen.
06.06.2016 um 08:47 Uhr
Ich schließe mich Kölner an. Google mal unter Spesenbetrug!
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