Erstellt am 01.06.2016 um 17:45 Uhr von nicoline
Ich sehe hier ehrlich gesagt keinen signifikanten Unterschied zwischen der ENTGELTGRUPPE 9/10, (im TVöD gibt es keine Stufe 9/10) und einer angemessenen Vergütung.
Die Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit und wird zurzeit noch nach den Eingruppierungsbestimmungen des BAT festgelegt.
Ob es sich tatsächlich um eine (zu) niedrige Eingruppierung handelt, kann der BR überprüfen und der kann dann auch evtl. eine (zu) hohe Eingruppierung ablehnen/verhindern in diesem fiktiven Fall.
Erstellt am 01.06.2016 um 17:52 Uhr von gironimo
>eine (zu) hohe Eingruppierung ablehnen<
was er aus taktischen Gründen vielleicht nicht tun sollte.....
Außerdem - abwarten: Derjenige, der da kommt, kann ja u.U. wie ausgeschrieben eingruppiert werden und er erhält dennoch mehr, weil er es so ausgehandelt hat. Aber da ist der BR dann im 99er außen vor.
Erstellt am 02.06.2016 um 09:39 Uhr von moreno
Na ich glaub hier handelt es sich nicht um einen reinen TVÖD Anwender sondern um eine Einrichtung die sich an den Tarif anlehnt oder? Sonst würde sich ja wie Nicoline schreibt sich die Eingruppierung nach der auszuübenden Tätigkeit ergeben. Im anderen Fall kann sich der AG relativ frei entscheiden bei seinen Einstellungen, es sei denn Ihr habt eine BV über Eingruppierungsgrundsätze.
Erstellt am 02.06.2016 um 10:09 Uhr von galaxy
@SBVPrinzessin
ergänzend zu Nicoline,
meinst Du TVöD EG9 oder (= / ) EG10?
Wenn der AG intern EG9 oder EG10 anbietet und extern in die Bewerbung schreibt "angemessene Vergütung", woher weißt du dann dass damit EG12 oder EG13 gemeint ist?
Angemessene Vergütung ist ja relativ......
Galaxy
Erstellt am 02.06.2016 um 12:21 Uhr von celestro
im Eröffnungspost ist die Rede von "sollte", "würde" und "fiktivem Fall". Das könnte natürlich eine Umschreibung einer Tatsache sein. Aber zunächst einmal sollte man davon ausgehen, daß jemand "präventiv" nachfragt "was wäre wenn" ....
Dazu könnte man dann sagen, wenn der AG die Zustimmung zur Einstellung mit Gruppe 12 oder 13 haben will, könnte der BR die Zustimmung zur Eingruppierung in 12/13 verweigern (nicht aber die Zustimmung zur Einstellung der Person).
Der AG wäre allerdings in der Lage, dem Bewerber dann Gruppe 10 zu zahlen und soviel "Übertarif", das er trotzdem das Geld aus Gruppe 13 bekommt. Weiß aber nicht jeder AG und würde vermutlich nicht jeder Bwerber akzeptieren.
Erstellt am 02.06.2016 um 14:02 Uhr von nicoline
>eine (zu) hohe Eingruppierung ablehnen<
was er aus taktischen Gründen vielleicht nicht tun sollte.....
Wenn es im angewendeten TV Eingruppierungsvorschriften gibt, dann hat nach meiner Auffassung der BR auch eine zu hohe Eingruppierung zu problematisieren. Es wird nämlich in der Regel nichts, zu hoffen, dass man als BR erreichen könnte, dass andere MA, mit der gleichen Tätigkeit, auch höher eingruppiert werden. Diese Erfahrung haben wir mehrfach gemacht. Und da die KollegInnen untereinander sehr wohl auch mal über ihre Eingruppierung reden, finde ich, dass es korrekt nach TV ablaufen sollte.