Darf das Endgehalt von einer externen Stellenausschreibung im signifikant unterscheiden von der Stufe, die ursprünglich intern angeboten wurde?

In einem Betrieb war eine Stelle mit 9/10 TVÖD angeboten. Da die Stufe recht niedrig für diese Tätigkeiten war, kamen nur eine interne Bewerbung. Als die Stelle extern veröffentlicht wurde, war die Aussage zum Gehalt: angemessene Vergütung.

Die niedrige Gruppierung hat einige Leute davon abgehalten sich zu bewerben. Sollte nun einen externen kommen und Stufe 12/13 bekommen, werden sie sich benachteiligt fühlen.
Wäre dies in diesem fiktiven Fall rechtens?