Hallo,

wir möchten in unserem Betrieb mit rund 70 Mitarbeitern interne Stellenausschreibungen vom Arbeitgeber verlangen. Zwar bedeuten die meisten ausgeschriebenen Stellen keine Verbesserung für Mitarbeiter aber wir halten schon alleine die Informationsweitergabe, dass Stellen ausgeschrieben werden, für positiv.
Wir diskutieren im Betriebsrat zwei Varianten: 1) Erst interne Bewerbung mit kurzer Frist von zwei Wochen, um den Ablauf nicht zu sehr in die Länge zu ziehen. Findet sich kein qualifizierter Bewerber erfolgt die externe Ausschreibung. 2) Gleichzeitige interne und externe Ausschreibung mit gegebenenfalls längerer Frist. In diesem Fall sollte die Klausel gelten: Bei gleicher Qualifikation ist der Mitarbeiter zu bevorzugen.
Wir wären dankbar für Kommentare von Betriebsratsmitgliedern, die mit internen Stellenausschreibungen bereits Erfahrung gemacht haben.