Hallo,


wir führen derzeit in unserem Betrieb eine BR-Wahl durch, ich bin Vorsitzender des Wahlvorstandes. Derzeit sind wir an einem Zeitpunkt, zu dem die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen, und die Vorschläge veröffentlicht worden sind, die Wahl selbst aber noch nicht stattgefunden hat. Auch die Briefwahlunterlagen sind noch nicht versandt worden.

Bedingt durch Ausscheiden bzw. ergänzende Informationen hat sich die Liste der wahlberechtigten Beschäftigten geändert. Die Änderungen haben allerdings keine zahlenmäßigen Auswirkungen, was z.B. Anzahl der Sitze, Geschlecht in der Minderheit etc. angeht.

Frage: Reicht es, wenn wir eine aktualisierte Liste der Wahlberechtigten veröffentlichen, oder müssen wir auch ein aktualisiertes Wahlausschreiben veröffentlichen (immerhin steht ja z.B. die Anzahl der wahlberechtigten Männer und Frauen auch im Wahlausschreiben).

Danke schonmal für Eure Antworten!