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Wahlausschreiben anpassen, wenn sich die Wählerliste ändert?

E
EDDFBR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir führen derzeit in unserem Betrieb eine BR-Wahl durch, ich bin Vorsitzender des Wahlvorstandes. Derzeit sind wir an einem Zeitpunkt, zu dem die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen, und die Vorschläge veröffentlicht worden sind, die Wahl selbst aber noch nicht stattgefunden hat. Auch die Briefwahlunterlagen sind noch nicht versandt worden.

Bedingt durch Ausscheiden bzw. ergänzende Informationen hat sich die Liste der wahlberechtigten Beschäftigten geändert. Die Änderungen haben allerdings keine zahlenmäßigen Auswirkungen, was z.B. Anzahl der Sitze, Geschlecht in der Minderheit etc. angeht.

Frage: Reicht es, wenn wir eine aktualisierte Liste der Wahlberechtigten veröffentlichen, oder müssen wir auch ein aktualisiertes Wahlausschreiben veröffentlichen (immerhin steht ja z.B. die Anzahl der wahlberechtigten Männer und Frauen auch im Wahlausschreiben).

Danke schonmal für Eure Antworten!

1.67202

Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

01.06.2016 um 18:59 Uhr

Zitat (EDDFBR): "Derzeit sind wir an einem Zeitpunkt, zu dem die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen, und die Vorschläge veröffentlicht worden sind, die Wahl selbst aber noch nicht stattgefunden hat."

Zitat (EDDFBR): "Bedingt durch Ausscheiden bzw. ergänzende Informationen hat sich die Liste der wahlberechtigten Beschäftigten geändert."

Was sind das denn für "ergänzende Informationen", die die Wählerliste nach Ablauf der Einspruchsfrist von 14 Tagen ab Erlass des Wahlausschreibens noch ändern?

G
gironimo

01.06.2016 um 19:55 Uhr

Ihr haltet die Liste auf dem Laufenden. Kann ja immer einer kommen und gehen. Das Wahlausschreiben bleibt wie es ist.

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