W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frage zu Wählerliste und Differenz in Wahlausschreiben und Wählerliste

K
klausleisten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in der Wahlordnung lese ich das Männer und Frauen getrennt voneinander in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet werden. Ist es auch zulässig alle in alphabetischer Reihenfolge aufzulisten und hinter der Person das Gesclecht mit m. bzw. w. zu kennzeichen? 2. Frage : Wie kann es seien das im Wahlausschreiben eine Arbeitnehmerzahl von 245 steht und ich in der Wählerliste nur 241 finde? Zur Erläuterung,es ist die 1. Wählerliste die zusammen mit dem Wahlausschreiben ausgelegt wurde. Danke, Klaus

90503

Community-Antworten (3)

N
nicoline

18.03.2010 um 22:50 Uhr

klausleisten, was sagt denn der WV dazu?

K
klausleisten

20.03.2010 um 12:45 Uhr

Hallo, hat sich geklärt. Die Nummerierung hat nicht gepasst,bzw. sind Nummern doppelt vergeben worden. Zu den getrennten Aufführungen m und w Bewerber schweigt man??!!

I
Immie

20.03.2010 um 12:49 Uhr

@klausleisten Männlein und Weiblein ... getrennte Listen ... alphabetisch ...

Nicht anders!

Ihre Antwort