Wahlausschreiben oder Wählerliste
Hallo, eine Frage an die Experten hier zum Thema BR Wahl, Anzahl der Mitarbeiter laut Wahlausschreiben und Anzahl der Mitarbeiter lt. Wählerliste. Dies ist eine rein hypothetische Frage bei der ich keine Antwort wirklich finde. Gehe wir von folgender Situation aus. Laut Wahlausschreiben sind in einem Betrieb 51 MA beschäftigt. Somit wären es ein fünfer Gremium. Das Wahlausschreiben ist nun auch fest in Stein gemeißelt und alles ist korrekt gelaufen und ausgehangen. Am bzw. bis zum Wahltag ändert sich auf einmal die Anzahl auf 49 MA auf der Wählerliste (wodurch auch immer, Eigenkündigung, Lottogewinn, was weiß ich...). Bleibt es trotzdem ein fünfer Gremium oder wird es nur ein dreier? Wäre dann das Wahlausschreiben falsch? Dadurch könnte sich die minder Geschlechterquote ja auch ändern und alles was im Wahlausschreiben stand wäre nicht korrekt. Und wie verhält es sich bei der Entsendung in dem GBR? Hier zählt ja bei Beschlüsse und Abstimmungen das Stimmgewicht jedes Betriebes und auch wie viele entsandt werden in dem GBR? Nur einer oder doch zwei? Danke im Voraus
Community-Antworten (6)
09.05.2022 um 17:48 Uhr
Hallo,
maßgeblich ist das Datum der Einleitung der Wahl, an dem ja auch das Wahlausschreiben erlassen wird. Regelungen hierzu findest Du in §3 WO, §31 WO oder §9 BetrVG.
Das Wahlausschreiben kannst Du nicht einfach so ändern - anders als die externe Wählerliste, die fortlaufend aktualisiert werden muss.
Das gilt z.B. auch für die Ermittlung des Minderheitengeschlechts, das sich nach Erlass des Wahlausschreibens ja theoretisch auch umdrehen könnte.
Was im Wahlausschreiben am Datum des Erlasses (also bei Einleitung der Wahl) steht, ist maßgeblich.
09.05.2022 um 18:33 Uhr
Die Größe des Gremiums ergibt sich weder zwingend aus der Belegschaft zum Zeitpunkt der Einleitung der Wahl, noch aus der Anzahl der Wahlberechtigten am Wahltag, sondern richtet sich nach der Tahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer.
09.05.2022 um 19:23 Uhr
@Muschelschubser So sehe ich es auch und wie würde es sich deiner Meinung im GBR verhalten?
@R.Staunlich
Das ist ja ein unbestimmter Rechtsbegriff, oder? Was heißt das dann in Zahlen in meinem Beispiel? 49 und 3 BR oder 51 und 5 BR?
Danke und Gruß
09.05.2022 um 19:33 Uhr
Wenn das Wahlausschreiben 51 Wahlberechtigte als in der Regel beschäftigt ausgewiesen hat und daraus einen 5er BR ableitet, dann wird ein 5er BR gewählt.
09.05.2022 um 20:05 Uhr
Danke für die schnelle Antwort ?. Nur noch eine letzte Frage bezüglich des Stimmgewichts im GBR. Gemäß Paragraph 47 Abs 7.....
Jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats hat so viele Stimmen, wie in dem Betrieb, in dem es gewählt wurde, wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Wählerliste eingetragen sind. ....
Hier wird auf die Wählerliste verwiesen und nicht auf das Wahlausschreiben bezüglich des Stimmgewichts. Wie verhält es sich denn hier, wenn im Wahlausschreiben 51 MA stehen, nur Aufgrund von zb Kündigung.... Die MA Zahl in der Wählerliste auf 49 gegangen ist? Bei 51 wären zwei BR des Betriebes im GBR , bei 49 nur noch einer. Oder ist genau das die Crux mit der "in der Regel beschäftigen Arbeitnehmer im Betrieb"?
10.05.2022 um 00:11 Uhr
§ 47(2) BetrVG!
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