Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage, da bei uns der Betriebsrat durch den stetigen Zuwachs an neuen Beschäftigten von derzeit 5 auf 7 Mitglieder erweitert werden muss. Im BetrVg§25 finde ich diesen Fall aber nicht. Dort wird nur beschrieben, wie es gemacht werden muss, wenn z.B Mitglieder dauerhaft ausscheiden.
Rücken bei einer Erweiterung automatisch die nächsten zwei Mitglieder nach, die bei der letzten Wahl die nächst meisten Stimmen hatten? Was müssen wir beachten, wenn wir diese zwei Personen zum Betriebsrat bestellen?