Erweiterung Betriebsrat um zwei Mitglieder
Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage, da bei uns der Betriebsrat durch den stetigen Zuwachs an neuen Beschäftigten von derzeit 5 auf 7 Mitglieder erweitert werden muss. Im BetrVg§25 finde ich diesen Fall aber nicht. Dort wird nur beschrieben, wie es gemacht werden muss, wenn z.B Mitglieder dauerhaft ausscheiden. Rücken bei einer Erweiterung automatisch die nächsten zwei Mitglieder nach, die bei der letzten Wahl die nächst meisten Stimmen hatten? Was müssen wir beachten, wenn wir diese zwei Personen zum Betriebsrat bestellen?
Community-Antworten (3)
01.06.2016 um 17:01 Uhr
Der BR bleibt so wie er ist. Es sei denn, § 13 Abs 2 Nr 1 BetrVG trifft bei Eiuch zu. Dann wären aber Neuwahlen fällig.
01.06.2016 um 17:18 Uhr
Du findest nix, weil es eine Erweiterung schlichtweg nicht gibt.
01.06.2016 um 17:20 Uhr
Danke für die Hilfe.
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