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Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG

T
Techniker
Nov 2016 bearbeitet

Ich nehme an einer Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG teil. Der Arbeitgeber möchte jetzt die Kosten auf meine Abteilung umlegen. Was kann ich dagegen tun?

1.205013

Community-Antworten (13)

I
ickederdicke

01.06.2016 um 13:42 Uhr

Du bist doch nicht nur BR für diese eine Abteilung. BR Kosten sind i.d.R. Betriebsausgaben des kpl. Betriebs für den ihr BR seid

T
Techniker

01.06.2016 um 13:48 Uhr

Ja das ist so richtig und ich sehe das auch so Gibt es da ein Gesetz was ich dem Arbeitgeber vorlegen kann. Unser BR ist etwas lahm ?

G
gironimo

01.06.2016 um 14:32 Uhr

Arbeitest Du in Österreich?

Wenn nicht - siehe § 41 BetrVG

T
Tulpe

01.06.2016 um 14:56 Uhr

Du gehst auf Schulung! Dann Frag doch da nach und mach anschließend einen Aushang am schwarzen Brett. Ich sehe das schon als Behinderung des Betriebsrats an.

T
Techniker

01.06.2016 um 15:09 Uhr

§41? Kannst du mir das erklären? Ich dachte der regelt das wir als Betriebsrat nichts vordern dürfen für unsere Hilfe

T
Techniker

01.06.2016 um 15:11 Uhr

"fordern" meinte ich natürlich ?

O
outofmemory

01.06.2016 um 16:15 Uhr

Also den §41 BetrVg halte ich hiefür auch nicht geeignet. Da nicht die MA der Abteilung die Kosten tragen, sondern die Kostenstelle der Abteilung. Im Umkehrschluss wären dann die MA aus der Personalabteilung am häufigsten betroffen, da dort meistens der BR Kostenstellentechnisch angesiedelt ist. Wäre dies gerechter? Im §40 steht, dass der Arbeitgeber hierfür aufzukommen hat. Jedoch nicht wie, ich denke wie ein AG sein Rechnungswesen betreibt, sollte auch seine Sache bleiben, sofern dies keine Nachteile für die MA hat. Diese kann ich aus dem jetzigen Sachverhalt nicht entnehmen.

K
Kölner

01.06.2016 um 17:10 Uhr

Den Ausführungen von Outof... ist zuzustimmen.

Alles weitere ergibt sich nur dann, wenn das Konsequenzen für diese Abteilung hat (wirkliche und nicht gefühlte).

G
gironimo

01.06.2016 um 17:20 Uhr

Das ist eben die Frage - will der AG die Kostenstelle belasten oder die AN zur Kasse bitten.

Natürlich muss er nach § 40 BetrVG zahlen. Aber er darf eben nicht sagen, dass der BR so teuer ist, dass er es den AN in Rechnung stellen muss (egal wie) - und das geht aus dem 41er hervor. Gemeint ist nicht, dass der BR keine Rechnungen erstellen darf (was er ohnehin nicht darf, da er ja eine Ehrenamt ausübt, bei dem der AG die Kosten tragen muss).

T
Techniker

01.06.2016 um 17:27 Uhr

Benachteiligt werde ich als AN. Mein Abteilungsleiter ist jetzt sauer weil ich Kosten verursache für seine Abteilung.

J
JollyJumper

01.06.2016 um 17:52 Uhr

genau und wenn dein Abteilungsleiter seine Jahresprämie nicht bekommt weil du auf Seminar warst und die Kosten auf die Abteilung gebucht wurden, dann könnt ihr Aktiv werden.

K
Kölner

01.06.2016 um 18:02 Uhr

@Techniker Sehr geehrter Herr Vorgesetzter,

möglicherweise haben Sie berechtigte Zweifel daran, dass Ihnen die Kosten des BR zu Recht oder Unrecht zur Last gelegt werden, indem unser aller GF Ihre Kostenstelle belastet. Gerne unterstützen wir Sie dabei, dass Ihnen und Ihrer Abteilung durch Schulungsmaßnahmen des BR im Sinne des § 41 BetrVG keine Nachteile entstehen. Nennen Sie uns bitte konkret Ihre Befürchtungen/tatsächlichen Benachteiligungen (auch Bugdetminimierung) und wir werden gerne das Gespräch mit unser aller GF suchen.

Wir klären Sie desweiteren auch gerne auf, warum sich ein BRM schulen muss, wie der AG die Kosten zu tragen hat und wie wir Sie unterstützen können, dass sich die betriebsverfassungsrechtliche Bedeutung eines BRM in Ihrer Abteilung, nicht nachteilig auswirkt.

Ihr BR

P
Pjöööng

01.06.2016 um 18:44 Uhr

Zitat (Techniker): "Mein Abteilungsleiter ist jetzt sauer weil ich Kosten verursache für seine Abteilung."

Nein, Du verursachst keine Kosten für seine Abteilung. Der Arbeitgeber belastet ihn mit Kosten der Betriebsratstätigkeit weil Du zufälligerweise in seiner Abteilung bist.

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