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Lohnerhöhung

O
ocelote
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben mit unserem GL ab dem 01.04.16 eine zweiprozentige Lohnerhöhung ausgehandelt. Jetzt sagt mir die GL, das die Lohnerhöhung nicht bei den Arbeitnehmern greift die noch keine zwölf Monate im Betrieb sind. Is das rechtens?????

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Community-Antworten (5)

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gironimo

31.05.2016 um 14:10 Uhr

Tja - da gibt es ja den § 77 Abs. 3 BetrVG.

Wenn der AG natürlich freiwillig eine Lohnerhöhung bekannt gibt, dann aber an Regenl knüpft, sind wir bei den "allgemeinen Entgeltgrundsätzen" des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.

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Pjöööng

31.05.2016 um 14:48 Uhr

Wer ist "wir" und was wurde genau ausgehandelt?

O
ocelote

31.05.2016 um 14:52 Uhr

Wir, der BR. Ausgehandelt eine zweiprozentige Lohnerhöhung. Mehr nicht

P
Pjöööng

31.05.2016 um 15:16 Uhr

Der BR ist dazu gar nicht befugt.

Und wenn Ihr nicht einmal ausgehandelt habt, für wen denn die Gehaltserhöhungen wirksam sein sollen, dann könnt Ihr dem Arbeitgeber hier ja gar nichts entgegen setzen.

Überlasst die Gehaltsverhandlungen denen die dafür da sind.

G
Globus

31.05.2016 um 19:18 Uhr

Na "befugt" ist der BR schon. Strittig ist, ob er das in einer BV festlegen darf... Meiner Meinung nach unter gewissen Umständen ja - ausgeurteilt wurde das ja noch nie. Kann man sich vielleicht so ähnlich vorstellen wie die Frage, ob ein Unfall auf dem Toilettengang ein BG Ereignis ist, oder nicht. Hier wurde ja vor kurzen ein tolles Urteil gesprochen, was Beamte bzw verbeamtete angeht...

Manchmal braucht es halt auch nur eine neue Sicht und den / die passenden Richter.

Nochmals zum Fred - die Verhandlungsposition des BR ist halt nur sehr sehr schwach... aber warum sollte man nicht verhandeln dürfen? wer untersagt das? Das BetrVG? Mit sicherheit nicht...

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