Erstellt am 31.05.2016 um 12:10 Uhr von gironimo
Tja - da gibt es ja den § 77 Abs. 3 BetrVG.
Wenn der AG natürlich freiwillig eine Lohnerhöhung bekannt gibt, dann aber an Regenl knüpft, sind wir bei den "allgemeinen Entgeltgrundsätzen" des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.
Erstellt am 31.05.2016 um 12:48 Uhr von Pjöööng
Wer ist "wir" und was wurde genau ausgehandelt?
Erstellt am 31.05.2016 um 12:52 Uhr von ocelote
Wir, der BR. Ausgehandelt eine zweiprozentige Lohnerhöhung. Mehr nicht
Erstellt am 31.05.2016 um 13:16 Uhr von Pjöööng
Der BR ist dazu gar nicht befugt.
Und wenn Ihr nicht einmal ausgehandelt habt, für wen denn die Gehaltserhöhungen wirksam sein sollen, dann könnt Ihr dem Arbeitgeber hier ja gar nichts entgegen setzen.
Überlasst die Gehaltsverhandlungen denen die dafür da sind.
Erstellt am 31.05.2016 um 17:18 Uhr von Globus
Na "befugt" ist der BR schon. Strittig ist, ob er das in einer BV festlegen darf... Meiner Meinung nach unter gewissen Umständen ja - ausgeurteilt wurde das ja noch nie. Kann man sich vielleicht so ähnlich vorstellen wie die Frage, ob ein Unfall auf dem Toilettengang ein BG Ereignis ist, oder nicht. Hier wurde ja vor kurzen ein tolles Urteil gesprochen, was Beamte bzw verbeamtete angeht...
Manchmal braucht es halt auch nur eine neue Sicht und den / die passenden Richter.
Nochmals zum Fred - die Verhandlungsposition des BR ist halt nur sehr sehr schwach... aber warum sollte man nicht verhandeln dürfen? wer untersagt das? Das BetrVG? Mit sicherheit nicht...