Erstellt am 31.05.2016 um 07:06 Uhr von ickederdicke
Wenn die Fahrt zur BR Arbeit / Sitzungsteilnahme gehört trägt der AG natürlich die Kosten.
Erstellt am 31.05.2016 um 09:32 Uhr von gironimo
siehe auch § 40 BetrVG. Es gelten die Regeln für Dienstfahrten bei Euch im Betrieb. So gesehen - wenn es bei Euch so geregelt ist, kann auch ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel in Frage kommen (oder das Firmenfahrzeug). Hauptsache der AG zahlt die Kosten und natürlich zählt auch die Zeit.