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Endgeldgruppen IGBCE

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Anonymouschris
Feb 2023 bearbeitet

Hallo, ich bin Chemikant bei einem grossen Deutschen Chemieunternehme. Derzeit habe ich die dritte Stufe der E6 erreicht. Unser Betrieb zahlt jedoch nur maximal den Endsatz von E6, bis auf wenige Ausnahmen. Angeblich, wohl aber auch wahrscheinlich, werden Anfragen auf Einstufungserhöhungen seitens der Betriebsleitung von hörerer Stelle abgelehnt. Meine Frage ist, ob der Betrieb das überhaupt selbst entscheiden darf, oder ob es feste Regelungen für einen Stufenaufstieg gibt.

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Community-Antworten (2)

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celestro

17.02.2023 um 10:59 Uhr

Im Tarifvertrag sind die Voraussetzungen für die Stufen E7-E13 genannt. Ob diese vorliegen, entscheidet zunächst einmal der AG. Ein AN müsste ggf. klagen, wenn er glaubt, er erfülle höhere Voraussetzungen, erhält aber die entsprechende Bezahlung dafür nicht.

Gibt es einen Betriebsrat, an den Du Dich wenden kannst?

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Anonymouschris

17.02.2023 um 12:40 Uhr

Ja, es gibt einen Betriebsrat. Ich werde mal im Tarifvertrag nachlesen und ggf den Betriebsrat einschalten. Danke für die Info!

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